Beschluss der Europäischen Kommission zur Förderung der Bundesregierung von Elektrobussen (SA.48190)

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​veröffentlicht am 7. März 2018

 

Die EU-Kommission hat bekanntgegeben, dass öffentliche Verkehrsbetriebe von der Förderung von elektrischen Busflotten und entsprechender Infrastruktur profitieren können. Die Förderung stehe im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften, trage zur Verringerung der CO2-Emissionen bei und verzerre dabei nicht den Wettbewerb.

 

​Die Europäische Kommission hat den Notifizierungsantrag der Bundesregierung vom Mai 2017 für die Förderung von Elektrobussen in einer Gesamthöhe von 70 Millionen Euro genehmigt. Gemäß dem von der Europäischen Kommission zugrunde gelegten Art. 107 Abs. 3 lit. c) AEUV können Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete mit dem europäischen Binnenmarkt vereinbar sein, soweit sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändern, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft. Die Kommission hat bei ihrer Entscheidung umweltpolitischen Erwägungen ein hohes Gewicht eingeräumt, sodass der Nutzen des Fördervorhabens der Bundesregierung deutlich größer sei, als etwaige beihilfebedingte Wettbewerbsverfälschungen.


So wurde die Anreizwirkung der Förderung für Unternehmer in elektrische Fahrzeuge und eine Ladeinfrastruktur zu investieren hervorgehoben, um die CO2- und Luftschadstoffemissionen zu senken. Öffentliche Verkehrsbetriebe müssen außerdem sicherstellen, dass sie den Fahrstrom aus erneuerbaren Energiequellen beziehen. Weiterhin steht die Fördermaßnahme auch im Einklang mit der europäischen Strategie für emissionsarme Mobilität, indem sie den Umstieg auf emissionsarme Fahrzeuge erleichtert. Dies diene dem Ziel Europas, die Emissionen in der EU bis 2030 gemäß Pariser Klimaabkommen um mindestens 40 Prozent zu senken.


Für den Zeitraum vom 30. November 2017 bis zum 31. Dezember 2021 können die Mehrkosten für den Erwerb elektrisch betriebener bzw. aufladbarer Hybridbusse anstatt herkömmlicher Dieselbusse und für den Aufbau der für den Betrieb dieser Busse erforderlichen Ladeinfrastruktur gefördert werden.

 

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