Bonn und Essen setzen auf kostengünstigen ÖPNV als Maßnahme zur Luftreinhaltung

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​veröffentlicht am 21. März 2018

von Tim Silberberger

 

Bis letzte Woche mussten die fünf deutschen Modellstädte konkrete Maßnahmen zur Luftreinhaltung beim Bundesumweltministerium vorlegen. Auch wenn sich bislang alle fünf Kommunen gegen einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr aussprachen, hat nun Bonn und Essen zumindest das Angebot eines kostengünstigeren ÖPNV ausgearbeitet.

 

Die Vorschläge der Stadt Bonn sind vielfältig und beinhalten neben ambitionierten Maßnahmen zum Ausbau der Fahrradinfrastruktur zahlreiche Ideen, wie der ÖPNV seinen Anteil im Modal Split von 14 auf 20 Prozent steigern kann. Für eine vereinfachte Nutzung aller regionaler Verkehrsmittel wurde eine „regionale BahnCard 100” vorgeschlagen. In ähnlicher Weise könnte ein sog. „Klimaticket” – analog zum Preismodell der Wiener Linien – Bus und Bahn für 365 Euro im Jahr attraktiver machen. Darüber hinaus steht eine kostenlose ÖPNV-Nutzung am Wochenende auf der Vorschlagsliste, ergänzt um eine Taktverdichtung und einen schnelleren Ausbau von S-Bahn-Strecken. Diese und viele weitere Maßnahmen sollen zu einer Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf einen einfachen und preisgünstigen Umweltverbund beitragen.

   
Die Vorschläge werden mit der Bundesregierung und weiteren Stakeholdern diskutiert, u.a. mit Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden und regionalen Partnern.

 

Bewertung für die Praxis

Tarifangebote wie eine vergünstigte „regionale BahnCard 100” oder eine 365-Euro-Jahreskarte können als Abstufung bzw. als Zwischenschritt zu einem fahrscheinfreien ÖPNV fungieren. So kann die deutliche Vergünstigung von Zeitfahrausweisen dazu beitragen, ökonomische Hemmnisse zu reduzieren und somit den Einstieg in die regelmäßige Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu fördern. Da die Kosten einer jeden zusätzlichen Fahrt nach Erwerb des vergünstigten Zeitfahrausweises – wie bei jeder Flatrate – bei 0 Euro lägen, würde der ÖPNV sodann stets die kostengünstigste (motorisierte) Mobilitätsalternative darstellen. Insofern erscheinen entsprechende Tarifangebote erwägenswert, um eine Verlagerung des Modal Split zugunsten des ÖPNV zu befördern. Die Eignung solcher Maßnahmen hängt dabei jedoch stets von der individuellen Situation vor Ort ab, wobei es insbesondere die Auslastung der bestehenden Kapazitäten und die aktuelle Finanzierungsstruktur des örtlichen ÖPNV zu berücksichtigen gilt. So dürften in der Regel Angebotsausweitungen sowie die Einführung alternativer Finanzierungsinstrumente als flankierende Maßnahmen erforderlich sein, damit vergünstigte Zeitfahrausweise die gewünschte Wirkung entfalten bzw. langfristig aufrecht erhalten werden können.

 

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