Gemeindeverkehrsfinanzierung wird schrittweise auf eine 1 Mrd. Euro erhöht

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veröffentlicht am 4. März 2019

 

Der Bundesrat hat am 15.März der Änderung des Artikel 125 c Grundgesetz zugestimmt. Die Grundgesetzänderung sorgt dafür, dass Bundesprogramme im öffentlichen Nahverkehr nunmehr neu aufgelegt werden können.


Nach der derzeit geltenden Regelung in Artikel 125 c Grundgesetz wäre eine geänderte Finanzierung erst ab dem 1. Januar 2025 möglich gewesen. Vorgesehen ist eine Weiterführung der Gemeindeverkehrsfinanzierung ab 2020 und eine Erhöhung auf schrittweise 1 Mrd. Euro.

 

 

 

 

 

 

 

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Julia Blatt-von Raczeck

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