Kommission mahnt Deutschland europäische Vorgaben zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe umzusetzen

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​veröffentlicht am 27. Juni 2018

 

Die Europäische Kommission hat Deutschland am 7. Juni 2018 gemahnt die Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Richtlinie 2014/94/EU) in nationales Recht umzusetzen.

 

Die EU-Mitgliedsstaaten hatten bis zum 18. November 2016 Zeit, die Richtlinie von Oktober 2014 in nationales Recht zu überführen. Bislang wurden die Richtlinienvorgaben nicht vollständig in das deutsche Recht integriert. Die Richtlinie hat das Ziel europaweit Normen zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe zu harmonisieren. Sie enthält weiter Bestimmungen zur Elektromobilität und dem Gasantrieb von Fahrzeugen. Außerdem zielt die Richtlinie auf eine Verringerung der Abhängigkeit des Verkehrs vom Erdöl und die Begrenzung der Umweltbelastung durch den Verkehr ab.


Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, die Richtlinie vollständig umzusetzen.

 

Bewertung für die Praxis

Es zeigt sich, dass die Europäische Kommission den Verkehrssektor gegenwärtig im Fokus hat (siehe hierzu Kompass-Meldungen zur Clean Vehicles-Richtlinie und zur Klage der Kommission gegen Deutschland). Die Kommission hat den Verkehrssektor als einen wichtigen Bereich identifiziert, um die europäischen Umweltanforderungen umzusetzen. Es sind daher wohl weitere (rechtliche) Schritte zu erwarten.

 

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