Schlechte Luft: Europäische Kommission verklagt Deutschland

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veröffentlicht am 30. Mai 2018

 

Die Kommission verklagt Deutschland und sechs weitere EU-Mitgliedsstaaten beim EuGH wegen andauernd schlechter Luftqualität. Wegen unzureichender Sanktionsmöglichkeiten, wenn Autohersteller gegen geltendes Europarecht verstoßen, sind weitere Schritte u.a. gegen Deutschland geplant. Das BVerwG hat seine Entscheidung zugunsten von Dieselfahrverboten, die Hamburg in dieser Woche umsetzt, begründet.

 

BVerwG veröffentlicht Gründe für Dieselfahrverbotsentscheidung und Hamburg mit ersten Umsetzungsmassnahmen

Die Europäische Kommission verklagt Deutschland und sechs weitere EU-Mitgliedsstaaten beim EuGH wegen anhaltender Verletzung der Luftqualitätsvorgaben. Nachdem Anfang des Jahres ein Ministergipfel zum Thema Luftqualität einberufen wurde, haben sich die von den Staaten vorgeschlagenen Maßnahmen als nicht wirksam erwiesen (Ultimatum zur Anpassung der Luftqualität in deutschen Städten an EU-Vorgaben). Die Europäische Kommission begründet ihre Entscheidung damit, dass die verklagten Staaten in den vergangenen zehn Jahren genügend „letzte Chancen” bekamen, um effektive Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

 

Neben der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens hat die Europäische Kommission weitere Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität in den Blick genommen:

  • Die Europäische Kommission will ihre Zusammenarbeit mit nationalen, regionalen und lokalen Behörden für einen gemeinsamen und integrierten Ansatz für Zufahrtsregelungen von Fahrzeugen im Rahmen der EU-Städteagenda weiter ausbauen.
  • Es sollen weitere Reformen angestoßen werden, etwa zur Messung der Luftschadstoffemission unter realen Fahrbedingungen.
  • Es werden, u.a. gegen Deutschland, weitere Schritte wegen Nichteinhaltung der europarechtlichen Vorschriften für die Typengenehmigung von Fahrzeugen unternommen. Es bestehe kein wirksames, verhältnismäßiges und abschreckendes Abhilfe- und Sanktionsregime, um Autohersteller zur Einhaltung geltender Rechtsvorschriften anzuhalten.

 

Von anderen EU-Mitgliedsstaaten geplante oder bereits durchgeführte Maßnahmen zur Einhaltung der Luftqualität (Madrid setzt auf emissionsfreie Mobilität) wurden von der Europäischen Kommission als anscheinend geeignet angesehen, vorausgesetzt diese werden richtig umgesetzt. Die europäische Kommission werde diese Maßnahmen genau beobachten.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Entscheidungsgründe für die grundsätzliche Zulässigkeit von Dieselfahrverboten (Urteil vom 27. Februar 2018) veröffentlicht. Gerne übersenden wir Ihnen die Entscheidung im Volltext.

 

Die Freie und Hansestadt Hamburg hatte kurz nach der Urteilverkündung Maßnahmen ergriffen, um in zwei stark luftschadstoffbelasteten Straßen Fahrverbote für Diesel einzurichten. Diese sollen in dieser Woche wirksam werden.

 

Bewertung für die Praxis

Das Thema Luftschadstoffe bleibt ein Dauerbrenner! Zwar wurden mit dem Dieselgipfel und der Notifizierung der Elektrobusförderung der Bundesregierung erste Maßnahmen ergriffen. Diese haben aber weder die Europäische Kommission noch die Verwaltungsgerichte überzeugt. Gleichzeitig haben sich die ÖPNV-Unternehmen dagegen gewehrt, dass ihnen einseitig die Lasten zur Luftverbesserung, etwa im Rahmen von Beschaffungen, auferlegt werden. Dem ÖPNV kommt eine zentrale Rolle bei der Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte zu. Allerdings dürfte nur eine ganzheitliche Strategie, die den MIV, den Güterverkehr, die Automobilhersteller und die Verkehrsplanung mit einbezieht, Erfolg versprechen.

 

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