On-Demand-Verkehre: Vergabestandards für On-Demand-Verkehre

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​veröffentlicht am 26. Januar 2022


On-Demand-Verkehre werden in der Zukunft eine zentrale verkehrliche Rolle spielen. Auch wenn das Potenzial erst mit dem Einsatz automatisierter Fahrzeuge voll ausgeschöpft wird, können durch die Flexibilisierung neue Kundengruppen erschlossen werden. Hierzu sind Vergabeverfahren zu organisieren, welche die richtigen Anreize setzen.
 
Die wettbewerbliche Vergabe von On-Demand-Leistungen oder Teilleistungen ist ein komplexer Prozess, der nicht mit herkömmlichen Verkehrsausschreibungen vergleichbar ist. Notwendig ist eine enge Verzahnung, verkehrlich, ökonomisch und rechtlich. Dabei sind Fehlanreize zu vermeiden, denn mehr Nachfrage bedeutet nicht automatisch mehr Verkehrseffizienz.

On-Demand-Verkehre können nur dann einen Beitrag zum Gesamtsystem leisten, wenn sie eine verkehrliche Erschließungsfunktion übernehmen und mehr Verkehrseffizienz stiften. Ihr Einsatz wird in der Regel nicht kostendeckend durch die Fahrgeldeinnahmen erfolgen können. Die Aufgabenträger haben daher – neben einem sinnvollen verkehrlichen Konzept – zu prüfen, ob für die Teil-Leistungen (Kundenschnittstelle, Algorithmus, verkehrliche Leistungserbringen, Lademanagement) ein Integrierter-Anbieter gesucht oder die Teil-Leistungen in verschiedenen Verfahren und ggf. an verschiedene Anbieter vergeben werden sollen.

Welches Konzept, welcher Anbieter sodann das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet hängt von zahlreichen Einflussfaktoren (Abrufungsgrad der Kunden, Besetzquote der Fahrzeuge, Wartezeit für den Fahrgast, Fahrzeuganzahl des/der Anbieter, alternative Mobilitätsoptionen, durchschnittliche Reisezeit etc.) ab, die in einer Gesamtstrategie auszutarieren sind. 

 

Bewertung für die Praxis

Um Fehlsteuerungen des Verkehrs und unwirtschaftliche Angebote zu vermeiden müssen transparente Kalkulations-, Bewertungs- und Vergütungsmodelle entwickelt werden. Hierzu ist eine enge Verzahnung von verkehrlicher Expertise, ökonomischer Bewertung und rechtlichen Anforderungen unerlässlich. Nutzen Sie unsere bestehenden Erfahrungen eines eingespielten interdisziplinären Teams.

Kontakt

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Freya Weber, geb. Schwering

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Vergaberecht, Europajuristin (Univ. Würzburg)

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