Bundeskartellamt mahnt Deutsche Bahn ab

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​veröffentlicht am 4. Mai 2022

 

Das Bundeskartellamt kam zu dem vorläufigen Ergebnis, die Deutsche Bahn (DB) handele gegenüber anderen Mobilitätsplattformen marktmissbräuchlich, indem sie Prognosedaten, wie Zugverspätungen, Fahrtverlauf oder Ausfälle, nicht weiterleite. Neben der Eigennutzung erhalten derzeit nur ausgewählte Mobilitätsdienstleister wie Google diese Daten.

 

Das Bundeskartellamt leitete Ende des Jahres 2019 ein Verfahren gegen die DB wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung ein.

 

Mobilitätsplattformen übernehmen für ihre Nutzer die Routenplanung und vermitteln intermodale Mobilitätsangebote. Diese bestehen aus einer Kombination verschiedener Verkehrsmittel (Carsharing, Bahn, Bikesharing etc.) und müssen häufig das Angebot der DB einbeziehen, um eine Streckenplanung zu ermöglichen. Die DB ist mit einem Marktanteil über 90% im Fern- und 70% im Nahverkehr nach Auffassung des Bundeskartellamts das „marktbeherrschende Verkehrsunternehmen auf der Schiene”.

 

Behält sich ein Unternehmen mit einem derartigen Marktanteil Daten vor, erschwert es die Marktpositionierung neuer Angebote erheblich. Im Fall der DB kritisiert das Bundeskartellamt, die verweigerten Daten seien unerlässlich für Organisation und Buchung durch dritte Mobilitätsplattformen.

 

Ferner kritisiert das Bundeskartellamt, dass Onlinepartner der DB von Rabattaktionen ausgeschlossen sind.

 

Bewertung für die Praxis

Das Bundeskartellamt hat sich mit der vorliegenden Entscheidung erstmals zum Zugang und der Verwendung von Mobilitätsdaten im Rahmen von Mobilitätsplattformen geäußert. Wird die Entscheidung rechtskräftig, dürfte dies weitreichende Konsequenzen haben. Verkehrsdienstleister und Mobilitätsplattformen hätten sodann einen Anspruch auf die Verkehrsdaten der DB.

 

Dies kann zu einer Marktöffnung im Bereich der Mobilitätsplattformen führen. Der Wettbewerb um umwelt- und nutzerfreundliche sowie innovative Angebote wird angekurbelt. Die DB App „DB Navigator” wird mit Konkurrenten rechnen müssen. Für die Verbraucher bedeutet dies voraussichtlich mehr Auswahl der Anbieter und eine bessere Vernetzung der Mobilitätsangebote. Es bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung auch auf andere (Mobilitäts-)Daten anzuwenden ist, sofern diese von Unternehmen mit einer vergleichbaren Marktstellung erhoben und verwendet werden.

 

Die Deutsche Bahn hat eine Prüfung der Abmahnung angekündigt. 

 

 

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