Automatisiertes Fahren (SAE-Level 3) bis zu 130 km/h möglich

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veröffentlicht am 29. Juni 2022

 

Auf der 187. Tagung des Weltforums für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften wurde die erst Anfang 2021 in Kraft getretene UN-Regelung Nr. 157 für automatisierte Spurhaltesysteme (Automated Lane Keeping Systems – ALKS) angepasst.

 

Die UN-Regelung Nr. 157 ist Teil der internationale harmonisierten technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge und erlaubte bisher den Einsatz von automatisierten Spurhaltesystemen bis zu einer Geschwindigkeit von 60 km/h. Diese Grenze wurde nun auf 130 km/h angehoben und dem System außerdem gestattet, Spurwechsel selbstständig durchzuführen.

 

Unter der Voraussetzung, dass ein Fahrzeugführer als Rückfallebene auf Anforderung des Fahrzeuges wieder die Fahrzeugsteuerung übernehmen kann, gestattet die Regelung den Einsatz auf Straßen auf denen Fuß- und Radverkehr verboten ist, sowie bei denen die Fahrbahnen für die entgegengesetzten Richtungen baulich voneinander getrennt sind (Autobahn).

 

Anders als die Automatisierungsstufe auf Niveau des SAE-Level 4, welche nach der Novellierung des StVG nun in Deutschland zulässig ist (wir berichteten), ist bei Automatisierungsstufen auf Niveau des SAE-Level 3 noch eine menschliche Rückfallebene (Fahrzeugführer) notwendig. Aufgrund dieser menschlichen Rückfallebene können deutlich geringere Anforderungen an die Nutzung der Automatisierten Fahrfunktion gestellt werden, da jederzeit ein Mensch unmittelbar eingreifen kann. So ist eine Zulassung des spezifischen Einsatzorts (Betriebsbereich) für das jeweilige Fahrzeug nicht erforderlich, sondern der Einsatz überall dort zulässig, wo die Rahmenbedingungen der Funktion (z.B. bauliche Trennung der Fahrspuren und Verbot von Fuß- und Radverkehr) vorliegen.

 

Bewertung für die Praxis

Die Anhebung der zulässigen Geschwindigkeit von 60 km/h auf 130 km/h, sowie die Möglichkeit, Spurwechsel selbst übernehmen zu können, hebt die Funktion von der Nische des „Stau-Piloten” in den Mainstream des „Autobahn-Piloten”, da die Funktion nun nicht mehr ausschließlich bei langsamen Verkehr genutzt werden kann, sondern auch im normalen Verkehrsfluss oberhalb von 60 km/h.

 

Mit der Zunahme von SAE-Level-3-Funktionen können Fahrzeuge immer „autonomer” werden, da immer weitere Fähigkeiten hinzukommen, in denen das Fahrzeug selbst zurechtkommt, aber notfalls die Fahrzeugsteuerung an einen Menschen übertragen kann.

 

Bei einem umfangreichen SAE-Level-3-Set wird das Fahrzeug nahezu alle Situationen selbst bewältigen können und so gut wie nie die Übernahme durch den Fahrzeugführer anfordern. Der nächste Schritt wäre dann, den Fahrzeugführer aus dem Fahrzeug herauszunehmen und nur noch aus der Ferne als Tele-Fahrer einzusetzen. Hier kommt das SAE-Level 3 dann dem SAE-Level 4 immer näher.

 

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Till Stegemann

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