Stadt Frankfurt a. M. erstellt Masterplan zur Mobilität

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veröffentlicht am 14. Juni 2023

 

Die Stadt Frankfurt a. M. schreitet in der Mobilitätswende beispielhaft voran: Mit dem Masterplan Mobilität ist ein Rahmenplan entstanden, der eine langfristige und nachhaltige Entwicklung von Mobilität und Verkehr im Stadtgebiet und in der gesamten Metropolregion unterstützt. Hauptziel des Plans: Weniger Platz für Autos – mehr Platz für öffentliche Verkehrsmittel, Fahrräder und Fußgänger.


Die neue Strategie entstand unter Einbeziehung von Verkehrsverbänden, Wissenschaft und Interessenvertretungen in einem Fachbeirat; auch die Öffentlichkeit wurde in verschiedenen Foren einbezogen (Bürgerbeteiligung von ca. 3000 Personen). Sie ist Teil des Plans der Klimaneutralität bis 2035, auf den sich die Kommunalpolitik geeinigt hat.

Eines der Hauptziele des Masterplans ist eine Erhöhung des Anteils an umweltfreundlicheren Fortbewegungsmethoden im öffentlichen Straßenraum auf rund 80 %. Zudem sollen auch längere Wege zur Kita oder zur Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden, wozu ein stärkerer Infrastrukturausbau und eine höhere Attraktivität erforderlich sind. Die Strategie zählt insgesamt elf Schlüsselmaßnahmen auf, darunter den Ausbau von Hauptachsen des Straßensystems für den Fahrradverkehr, die Entwicklung stadtverträglicher Lieferkonzepte, die allgemeine Erhöhung von Parkgebühren und die Bestimmung sog. autoarmer Zonen. Daneben soll auch die Möglichkeit einer City-Maut geprüft werden.


Bewertung für die Praxis

 

Erwähnt werden sollte, dass der vom Fachbeirat abgesegnete Plan bisher noch nicht rechtsverbindlich ist und noch eines endgültigen Beschlusses des Stadtparlaments bedarf. Damit liegt bisher ein gutes Orientierungswerk auch für andere Städte und Entscheidungsträger vor. Es bleibt aber weiterhin offen, wie genau die Ziele letztendlich umgesetzt werden.

 

Insbesondere die Einführung einer City-Maut liegt nicht allein in den Händen der Stadt Frankfurt, für die es zunächst einer Grundlage des Landes- oder sogar Bundesgesetzgebers bedarf. Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG unterliegt die Erhebung und Verteilung von Gebühren oder Entgelten für die Benutzung öffentlicher Straßen mit Fahrzeugen der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz (City-Maut durch Straßennutzungsgebühr).

 

Sollte die City-Maut hingegen in der Form einer Steuer erhoben werden, liegt diese im bundesgesetzlichen Zuständigkeitsbereich nach Art. 105 Abs. 2 i.V.m. Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG.


Die Kommunen müssten also erst durch den Bundes- oder Landesgesetzgeber zum Erlass eigener Regelungen ermächtigt werden, was sich bisher politisch noch nicht abgezeichnet hat.

 

Eine Vollversion des Mobilitätsplans ist zu finden auf der offiziellen Seite der Stadt Frankfurt a.M. unter: https://frankfurt.de/themen/verkehr/verkehrsplanung/masterplan-mobilitaet.

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