Fortsetzung des Deutschlandtickets in 2024 erfordert Beschlüsse der kommunalen Gremien noch im Jahr 2023

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veröffentlicht am 15. November 2023

 

Die Ministerpräsident:innen der Länder haben mit dem Bund im Rahmen der MPK am 6.11.2023 eine Verständigung zur Fortsetzung des Deutschlandtickets gefunden. Die Verständigung sieht vor:

  • Bund und Länder stellen hälftig 3 Mrd. Euro pro Jahr zur Finanzierung zur Verfügung. Nicht verbrauchte Mittel des Jahres 2023 werden in das Jahr 2024 übertragen. Die kontrovers diskutierte „Nachschusspflicht” wurde für 2024 ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Das Deutschlandticket soll weiterentwickelt, vereinfacht und digitaler werden. Dazu sind die „erforderliche Bereinigung der Tariflandschaft fortzusetzen und die digitalen Vertriebskanäle weiter auszubauen”.
  • Die Verkehrsminister sollen ein Konzept zur Durchführung des Deutschlandtickets ab dem Jahre 2024 erarbeiten.
  • Im Jahr 2024 sollen Lösungen über die weitere Finanzierung des Deutschlandtickets und ein Mechanismus zur Fortschreibung des Ticketpreises erarbeitet werden.

Positiv ist die Fortgeltung des Deutschlandtickets. Negativ ist, dass die Rahmenbedingungen weiterhin unklar sind.

Entsprechend des Beschlusses der MPK arbeiten Bund und Länder an einer zeitlich befristeten Fortschreibung der Musterrichtlinie. Das kaskadierende Umsetzungsmodell (Bund-Länder-Kommunen) des Jahres 2023 soll somit auch für 2024 gelten. Die juristische Verantwortung zur Festlegung der Tarifanordnung wird daher auch 2024 bei den kommunalen Aufgabenträgern liegen. Diese haben die Tarifanordnung über allgemeine Vorschriften und/oder öffentliche Dienstleistungsaufträge umzusetzen.


Die für 2023 bestehenden Tarifanordnung sind sehr häufig auf den 31.12.2023 befristet. Damit endet die Tarifanordnung mit Ablauf des 31.12.2023.

 

Eine Fortsetzung des Deutschlandtickets im Jahr 2024 erfordert daher VOR dem 1.1.2024 einen Beschluss der kommunalen Aufgabenträger. Bei allgemeinen Vorschriften sollte die Rechtsform der Satzung gewählt werden.

 

Bewertung für die Praxis

Wir leiten daraus drei Take-aways ab:

  • Notwendig sind kommunale Beschlüsse im Jahr 2023.
  • Sofern die bisherige Umsetzung über allgemeine Vorschriften bislang in der Rechtsform als Richtlinie oder Allgemeinverfügung erfolgte, ist zur Vermeidung von klagebedingten Suspensiveffekten und damit einer Erosion der deutschlandweiten Anwendung des Deutschlandtickets der Erlass einer Satzung zu empfehlen. Dies erfordert eine Befassung von Kreistag bzw. Stadtrat.
  • Zugleich ist weiterhin unklar, ob die von Bund und Ländern bereitgestellten Mittel für das Jahr 2024 ausreichen werden. Die Aufgabenträger sollten die Entwicklung auf Bundes- und Landesebene im Blick behalten. Sie bleiben weiterhin Herr des Verfahrens, da sie über die zeitliche Geltung der Tarifanordnung entscheiden.

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