Novellierung des Straßenverkehrsrechts (vorerst) gescheitert – Umwelt und Kommunen müssen warten

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veröffentlicht am 29. November 2023

Anders als erwartet, hat die geplante Novellierung des Straßenverkehrsrechts (wir berichteten hier) am 24.11.2023 einen Rückschlag erlitten. Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen an dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) konnten die notwendige Mehrheit im Bundesrat nicht erreichen. Damit können auch die geplanten Änderungen an der auf dem StVG aufsetzenden Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht umgesetzt werden, da die Anknüpfungspunkte im alten StVG dafür fehlen. Eine entsprechende Abstimmung über die Änderungen an der StVO wurde daher gar nicht erst abgehalten.

 
Die Wendung in diesem Novellierungsvorhaben ist deshalb überraschend, weil gerade auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme noch über die sich aus der geplanten Novellierung ergebenden Anforderungen hinausgegangen war und z.B. die sogenannte „Vision Zero” im Gesetz verankern wollte, wonach zu berücksichtigen sei, dass niemand durch Verkehrsunfälle sein Leben verlieren oder schwer verletzt werden soll.

Wie geht es nun weiter?

Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, einen Vermittlungsausschuss anzurufen, welcher sich aus Bundestags- und Bundesrats-Mitgliedern zusammensetzt. Dort bestünde dann die Möglichkeit, einen Kompromiss auszuhandeln, um das Vorhaben doch noch erfolgreich abzuschließen.

Der Bedarf an den geplanten Änderungen ist groß, da es den Kommunen bisher kaum möglich ist, verkehrsberuhigende Maßnahmen aus Gründen des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes anzuordnen, oder die städtebauliche Entwicklung durch entsprechende Maßnahmen zu beeinflussen.

Bewertung für die Praxis

Die Enttäuschung auf Seiten der Kommunen war nach Bekanntwerden des Scheiterns groß. Denn an sich hatte es bis zuletzt geheißen, dass sich alle Akteure in der Novellierung zumindest grundsätzlich wiederfinden konnten und man froh sei, nach langen Verhandlungen ein konsensfähiges Ergebnis erzielt zu haben.
 
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob es den Bundesländern, die der Novelle im Bundesrat die Zustimmung verweigert haben, tatsächlich um Inhalte ging (über die dann ein Kompromiss gefunden werden könnte), oder ob es sich um ein politisches Manöver handelte.
 
Sollte kein Kompromiss gefunden werden können, wäre ein erneuter Vorstoß in der laufenden Legislaturperiode sehr fraglich. Gleichzeitig dürfte der Bedarf an den neuen Regelungen in den Kommunen eher steigen, sodass der Druck, tätig zu werden, groß ist.

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Till Stegemann

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