Verkehrsminister treffen Beschluss zur Zukunft des Deutschlandtickets und lassen zugleich alle wichtigen Fragen offen

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veröffentlicht am 24. Januar 2024


Die Sonder-Verkehrsministerkonferenz vom 22.01.2024 hat einstimmig entschieden, dass der Preis für das Deutschlandticket im Jahr 2024 weiterhin 49,00 Euro betragen soll. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.


Dies ist eine gute Nachricht für alle ÖPNV-Kunden:innen. Zumindest für dieses Jahr besteht damit Planungssicherheit. Ob sodann in den Folgejahren mit einer erheblichen Preissteigerung für die Kunden:innen zu rechnen ist, hängt mit der weiterhin ungelösten Frage der Gegenfinanzierung zusammen.


Bewertung für die Praxis

Für die Einordnung des Beschlusses ist wichtig zu sehen, was nicht beschlossen wurde. Es fehlt eine klare perspektivische Regelung zur Gegenfinanzierung von Bund und Land. Dies gilt auch für das Jahr 2024. So sagt die Prognose der Szenarien-AG einen Finanzbedarf von 4,1 Mrd. Euro voraus, demgegenüber gehen die Verkehrsminister in ihrem Beschluss davon aus, dass die zugesagten 3,0 Mrd. Euro jährlich (einschließlich des Übertrags von Bundes- und Landesmitteln in Höhe von 350 Mio. aus dem Jahr 2023) ausreichend sein werden. Hier besteht ein offener Widerspruch, der im Sinne eines kommunikativen Formelkompromisses beiseite geschoben wurde.


Die Aufgabenträger werden mit diesem Beschluss erneut allein gelassen. Für sie bedeutet die Entscheidung, dass die kommunalen Umsetzungsregelungen (allgemeine Vorschriften und öffentliche Dienstleistungsaufträge) unter dem Vorbehalt einer vollständigen Gegenfinanzierung von Bund und Ländern getroffen werden sollten. Denn die politische und wohl auch staatsrechtliche Verantwortung dürfte vor dem Hintergrund eines einstimmig gefassten Beschlusses gegen die Fakten bei Bund und Ländern liegen. Das Risiko einer möglichen Fehleinschätzung können die Kommunen nicht tragen.


Bund und Länder sollten daher – im eigenen Interesse – endlich einen Modus finden, wie die öffentliche Co-Finanzierung des Deutschlandtickets dauerhaft gesichert wird. Nur so kann die dringend notwendige Planungssicherheit für ÖPNV-Kunden:innen, Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger geschaffen werden.


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