Deutschlandticket 2026: Neuer Handlungsbedarf für Aufgabenträger

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​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 15. Oktober 2025


Bund und Länder haben sich im Rahmen der Sonder-Verkehrsministerkonferenz am 18. September 2025 auf eine Fortsetzung der gemeinsamen Finanzierung des Deutschlandtickets bis zum Jahr 2030 verständigt. Die finanzielle Beteiligung des Bundes bleibt jedoch auf jährlich 1,5 Mrd. EUR gedeckelt. Auch die Länder zeigen sich nicht bereit, über die bisherigen Beiträge hinauszugehen. Die künftige Finanzierung soll daher über Ticketpreiserhöhungen sichergestellt werden – zunächst auf 63 EUR pro Monat und perspektivisch auf Basis eines noch zu entwickelnden Kostenindex.

Diese politischen Einigungen haben unmittelbare Konsequenzen für die zuständigen ÖPNV-Aufgabenträger, die für die praktische Umsetzung des Deutschlandtickets verantwortlich sind (vgl. hierzu unseren Beitrag aus dem Jahr 2023​). Besonders relevant ist die Abkehr von der bislang geltenden „Rettungsschirm-Systematik“, die auf hochgerechneten Fahrgeldeinnahmen aus dem Jahr 2019 basierte und für die Jahre 2023 bis 2025 Anwendung fand.

Künftig sollen die Aufgabenträger stattdessen einen pauschalen Ausgleich für die Umsetzung des Deutschlandtickets erhalten. Dieser bemisst sich laut Beschluss der Verkehrsministerkonferenz auf Basis der für 2024 und 2025 gewährten Ausgleichszahlungen unter Anwendung der Stufe 2 der Einnahmenaufteilung nach dem Leipziger Modell.

Bewertung für die Praxis

Vor dem Hintergrund der geplanten Systemumstellung bei der Ausgleichsermittlung ist den Aufgabenträgern dringend zu empfehlen, ihre bisherigen Regelungen zur Umsetzung des Deutschlandtickets zu überprüfen. Dies betrifft sowohl die Ausgestaltung öffentlicher Dienstleistungsaufträge als auch die allgemeinen Vorschriften, die in den vergangenen Jahren zur Anwendung des Deutschlandtickets erlassen wurden.

Grundlage einer Überarbeitung bildet die jeweils für das Jahr 2026 geltende landesrechtliche Regelung zur Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket (sog. „Billigkeitsrichtlinien“). Derzeit befindet sich eine neue Musterrichtlinie in Arbeit, die als Vorlage für die landesrechtlichen Richtlinien dienen soll.

Besonders für Aufgabenträger, die allgemeine Vorschriften in Form einer Satzung beschlossen haben, ist ein zügiger Abschluss dieser Arbeiten essenziell. Etwaige Satzungsänderungen müssten noch in diesem Jahr in den zuständigen Gremien beschlossen werden.


Kontakt

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Nicklas Schäfer

Rechtsanwalt

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