Elektrische Mikromobilität als Treiber der Multimodalität

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veröffentlicht am 4. Oktober 2018

 

Die zunehmende Nutzung elektrisch betriebener Kleinstfahrzeuge birgt Potenzial zur Forcierung der Verkehrswende. Bislang dürfen die E-Tretroller, Hoverboards etc. allerdings nicht im öffentlichen Verkehrsraum eingesetzt werden.

 

Die meisten elektrisch betriebenen Mikromobile können keiner bestehenden genehmigungspflichtigen Fahrzeugklasse zugeordnet werden. Die Bundesregierung muss daher eine rechtssichere Zulassung der Fahrzeuge erst noch ermöglichen. Gemäß der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen hin sollen die rechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung der Fahrzeuge im öffentlichen Raum zeitnah erfolgen.


Die Kleinstfahrzeuge erfreuen sich nicht nur als Freizeitbeschäftigung bei Kindern und Jugendlichen immer größerer Beliebtheit. Auch für Kurzstrecken werden E-Tretroller, E-Skateboards und Co eingesetzt. Die Mitnahme von Mikromobilen ist in den Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs erlaubt, sodass sie sich bestens zur Überbrückung der ersten und/oder letzten Meile eignen. Somit könnten sie einen Beitrag zur Stärkung multimodaler Mobilität leisten.

 

 

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