Kostenloses Nahverkehrsangebot in Pfaffenhofen

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veröffentlicht am 31. Oktober 2018

 

Die Stadt Pfaffenhofen führt - unterstützt von Rödl & Partner - zum Dezember 2018 den ersten unentgeltlichen Nahverkehr für jedermann in Deutschland ein. Die konkrete Umsetzung wurde am 11. Oktober für drei Jahre beschlossen. Die Inhalte sind im EU-Amtsblatt veröffentlicht.


Der unentgeltliche Nahverkehr wird zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 zunächst für die Dauer von drei Jahren eingeführt. Das Angebot umfasst den gesamten Stadtbus, bestehend aus acht Linien und einer Kleinbuslinie. Nach Auslaufen der bestehenden Liniengenehmigungen soll das Verkehrsangebot zum 1. Januar 2020 für zwei Jahre auf der Grundlage neuer Liniengenehmigungen bis zu einer Neukonzeption erbracht werden. Die konkreten Anforderungen sind in der Vorabbekanntmachung dargestellt (Az. 2018/S 200-455622, 17.Oktober 2018). Diese enthält neben verkehrlichen Standards auch eine allgemeine Vorschrift mit Vorgaben zum „Nulltarif”. Interessierte Verkehrsunternehmen können innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung bei der Regierung von Oberbayern eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge stellen. Erforderlich ist, dass sie die in der Vorabbekanntmachung geforderte Verkehrsleistung zum Nulltarif mit dem in der allgemeinen Vorschrift ausgewiesenen Ausgleichsbetrag erbringen können.

 

Bewertung für die Praxis

Derzeit wird der sog. „kostenlose ÖPNV” vor allem zur Lösung der Feinstaubproblematik in Großstädten diskutiert. Kritisch werden dabei das Kosten-Nutzen-Verhältnis und die Auswirkungen auf die ohnehin schon ausgelasteten Beförderungskapazitäten gesehen. In Klein- und Mittelstädten ist mit solchen Kapazitätsproblemen eher nicht zu rechnen. Dort wird - neben der Veränderung des Modal Splits - die unentgeltliche Beförderung ein wichtiger Beitrag zur Steigerung der Attraktivität der Städte sein. Dies gilt insbesondere für Mittelstädte, welche sich im Standortwettbewerb mit Metropolen behaupten müssen. Dabei kann das „kostenlose” Angebot in ein umfassendes Gesamtkonzept integriert werden, welches neben einer Steuerung des Individualverkehrs (z.B. Parkraumbewirtschaftung, Park & Ride) auch verkehrliche Verbesserungen der Stadt-Umland-Beziehungen und ggf. auch den Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge vorsieht. Das kostenlose Angebot kann dabei ein wichtiger Baustein sein.

 

Die aktuellen Entwicklungen auf kommunaler Ebene zeigen, dass die bestehenden Finanzierungsinstrumente im ÖPNV überprüft werden sollten. Dies gilt etwa für die überkommene Finanzierung des Ausbildungsverkehrs (Ausgleich nach § 45a PBefG). Die jetzigen Regelungen führen im Falle eines unentgeltlichen Angebots voraussichtlich zum Verlust der 45a-Mittel. Würden die Landesmittel den Kommunen zur Förderung überlassen, könnten die Mittel zielgerichteter und damit effizienter einsetzt und systembedingte Fehlanreize vermieden werden. Die Nahverkehrskonzepte der Zukunft werden noch spezifischer auf die Situation vor Ort ausgerichtet werden. Pauschale Förderinstrumente können in dieser Entwicklung keine sachgerechte Lösung bieten.

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