Umstellung des Infrastrukturatlas der BNetzA

PrintMailRate-it

​Schnell gelesen:

Vor dem Hintergrund der Implementierung des DigiNetzG in der Praxis erfolgte nun eine Umstellung des Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur. Künftig erfolgt eine Aufteilung der Informationen zur Separierung von Planung, Mitnutzung und Mitverlegung.

​Der Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur dient primär dazu Synergien aufzudecken und somit den Ausbau von Breitbandprojekten zu beschleunigen. Zur Erfüllung dieses Zweckes werden im Infrastrukturatlas vorhandene Infrastrukturen erfasst und einem bestimmten Nutzerkreis auf Antrag zur Verfügung gestellt. Optimal setzt sich der Nutzer im Nachgang an die Auswertung der gewonnenen Informationen mit für ihn geeigneten Infrastrukturinhabern in Verbindung und verhandelt über eine etwaige Mitnutzung der Infrastruktur.

 

 

Abb. 1: Zentrale Informationsstelle des Bundes (Quelle: Bundesnetzagentur)

 

Im Zuge des Inkrafttretens des DigiNetzG stellt der Infrastrukturatlas neben einer Übersicht über Einrichtungen öffentlicher Versorgungsnetze, die zu Telekommunikationszwecken genutzt werden können (ISA-Planung) auch Mitnutzungsinformationen (ISA-Mitnutzung) und Informationen über Bauarbeiten (ISA-Baustelle) bereit.

 

DigiNetzG – Umstellung des Infrastrukturatlas

Gemäß § 77a Abs. 3 TKG besteht für die ISA-Planung eine Ermächtigungsgrundlage zur Verpflichtung der Bereitstellung von entsprechenden Informationen durch die Bundesnetzagentur. Dies bedeutet, dass ein Infrastrukturinhaber per Verwaltungsakt zur Lieferung von Daten über relevante Infrastrukturen verpflichtet werden kann. Jedoch kann auch weiterhin ein öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen werden. Bis Anfang März 2018 konnten bisher 754 Datenlieferanten per Vertrag oder Verpflichtungsbescheid für die ISA-Planung herangezogen werden, wobei zuletzt ca. 90 Prozent der Infrastrukturinhaber einen Vertrag abgeschlossen haben, der weniger Aufwand als ein Verwaltungsverfahren verursacht:

 

Abb. 2: Datenlieferungen ISA-Planung und ISA-Mitnutzung (Quelle: Bundesnetzagentur) 

 

ISA-Mitnutzung dient als Ergänzung zur ISA-Planung und bietet die freiwillige Möglichkeit detaillierte Auskünfte über passive Netzinfrastrukturen eines bestimmten Eigentümers und/oder Betreibers öffentlicher Versorgungsnetze zu erhalten. Hierdurch soll die Prüfung und ggf. Vorbereitung etwaiger Mitnutzungsansprüche ermöglicht werden. Hierbei wurde bis Anfang März 2018 eine steigende Anzahl der Einwilligungen zur Bereitstellung von Informationen über passive Netzinfrastrukturen gem. § 77b Abs. 5 TKG für ISA-Mitnutzung verzeichnet.


Neben der ISA-Planung und ISA-Mitnutzung werden im ISA-Baustelle Baustelleninformationen für die Koordinierung von Bauarbeiten an öffentlichen Versorgungsnetzen bereitgestellt. Der Bundesnetzagentur  wurden hierzu bereits über 300 Baustelleninformationen für die Koordinierung von Bauarbeiten durch Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze übermittelt.

Kontakt

Contact Person Picture

Benedikt Rohlmann

M. Sc. Nachhaltige Energieversorgung

Senior Associate

+49 221 9499 092 33

Anfrage senden

Contact Person Picture

Andreas Lange

Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), Rechtsanwalt

Associate Partner

+49 911 9193 3573

Anfrage senden

Profil

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu