Gigabitrichtlinie Bayern tritt in Kraft

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veröffentlicht am 10. März 2020

 

 

Anfang Februar hat das Land Bayern seine notifizierte und nun endgültig in Kraft getretene Richtlinie zur Förderung von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) veröffentlicht. Sie tritt zum 2. März 2020 in Kraft und steht hier zum Download zur Verfügung.


Förderfähig sind nun auch Betreibermodelle, was in der bayerischen Landesförderung vorher nicht in der Form zulässig war.


Grundsätzlich gilt für Fördergebiete eine Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s, welche jedoch in den Förderbedingungen noch spezifiziert ist.


Auch die zugehörigen Förderkonditionen sind nun bekannt:
Die Fördersätze bewegen sich zwischen 80 % und 90 % der Deckungslücken bei Höchstbeträgen zwischen 2.500 € und 10.000 € je Adresse (inkl. Bonus für interkommunale Zusammenarbeit). Die jeweilige Höhe hängt von der Ausgestaltung im Einzelnen ab.


Es können sich somit Fördervolumina von bis zu 8 Millionen Euro je Gemeinde ergeben.


Für die Unterstützung der Durchführung erhalten Kommunen außerdem bei bereits durchgeführter Markterkundung ein Startgeld von 5.000 € zur Deckung von administrativen Aufwendungen.

 

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Energiewirtschaft

 

 

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