Neufassung des Bundesförderprogramm Breitband – 6. Aufruf gestartet

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Am 1. August 2018 ist der sechste Aufruf für Infrastrukturprojekte des Bundesförderprogramms Breitband gestartet. Im Zuge dessen wurde das Förderprogramm neu aufgelegt und das Verfahren soll deutlich vereinfacht werden. So sollen alle verbliebenen weißen Flecken an das gigabitfähige Netz angeschlossen werden.

 

Der Breitbandausbau in der Bundesrepublik Deutschland kommt nur schleppend voran. So wurden im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitband von den insgesamt in Aussicht gestellten 4,0 Milliarden Euro nur 26,6 Millionen Euro auch tatsächlich ausgezahlt. Für konkrete Bauprojekte wurden sogar nur 3,1 Millionen Euro aus Fördermitteln ausbezahlt. Dies geht aus einer kleinen Anfrage der Grünen hervor.
Um den Breitbandausbau zu beschleunigen hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 3. Juli 2018 das Bundesförderprogramm novelliert. Der 6. Förderaufruf des Bundesförderprogramms startet am 1. August 2018 und soll im Verfahren vereinfacht werden. Hierzu wird das BMVI zum 1. September 2018 einen aktualisierten Leitfaden mit ergänzenden Informationen zum Förderprogramm auf seinen Internetseiten veröffentlichen. Mit dem novellierten Bundesförderprogramm sollen zukünftig nur noch Ausbauprojekte mit reinen Glasfaserprojekten bis in die Gebäude gefördert werden. Die Förderung  ist jedoch ausgeschlossen, wenn ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der Teilnehmeranschluss (homes passed) noch fehlt.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die wesentlichen Änderungen des 6. Aufrufs des novellierten Bundesförderprogramms vor:

Vereinfachung des Verfahrens

Auf das Bewertungsverfahren im sog. „Scoring” soll verzichtet werden und  zukünftig soll stattdessen nur noch die grundsätzliche Förderfähigkeit eines Gebietes festgestellt werden. Anträge werden somit nicht mehr über einen mehrmonatigen Zeitraum gesammelt, sondern fortlaufend bearbeitet, so dass eine zügige Bewilligung der Fördermittel nach Einreichung der Anträge erfolgen kann. Des Weiteren wird ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zur Begründung des ausgewählten Modells (Wirtschaftlichkeitslücken- oder Betreibermodell) nicht mehr erforderlich sein. Die Förderfähigkeit des Projektes wird mit dem Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nachgewiesen und reicht in Zukunft für die Antragstellung aus. Ebenso ist das Einreichen eines detaillierten Finanzierungsplans nicht mehr notwendig. So nimmt zukünftig die Kommune bei der Antragstellung eine vorläufige Schätzung des voraussichtlichen Förderbedarfs vor.
Zur Vermeidung einer möglichen Preissteigerung der Projekte im Zuge der Ausschreibung wird zukünftig der ermittelte Marktpreis maßgeblich sein. Der durch die Kommune ermittelte Förderbedarf ist lediglich ein Richtwert für die Antragstellung. Ebenso wird der Förderhöchstbetrag des Bundes von 15 auf 30 Millionen Euro angehoben und der kommunale Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent kann zukünftig nicht mehr nur bei Kommunen im Haushaltssicherungsverfahren sondern auch bei finanzschwachen Kommunen übernommen werden.
Das Markterkundungsverfahren (MEV) wird im Zuge der Novellierung von 4 auf 8 Wochen erweitert, wodurch es Telekommunikationsunternehmen (TKU) ermöglicht werden soll, die hohe Anzahl von gleichzeitigen MEV besser bewerkstelligen zu können und fundierte Angaben machen zu können. Ebenfalls müssen die TKU im Zuge des MEV einen validen Meilensteinplan für den geplanten Ausbau vorlegen.
Zur Vermeidung von Kollisionen zwischen gefördertem und eigenwirtschaftlichem Ausbau soll eine nachträgliche Anhebung der Fördersumme möglich sein, wenn die wirtschaftliche Tragfähigkeit durch nachträgliche Ausbaubekundungen in Frage gestellt wird. So können die unerwarteten Einnahmeausfälle wegen des höheren Angebotes und die somit höhere Wirtschaftlichkeitslücke ausgeglichen werden.
Für Kommunen, die auf einen Ausbau mit Kupfertechnologien gesetzt haben, besteht bis zum Ende des Jahres die Möglichkeit eines Technologieupgrades und somit die Umstellung des Projektes auf Glasfaser. Hierzu stockt der Bund den Bundesanteil entsprechend auf.
Die wesentlichen Schritte zum Verfahrensablauf möchten wir Ihnen nachfolgend darstellen:
Darstellung Verfahrensablauf
 
 
 
 
 
 
 
 
 

(Zum Vergrößern auf die Abbildung klicken)
Gerne beraten wir Sie bei allen Belangen des Bundesförderprogramms und unterstützen sie von der Antragsstellung, der Ausschreibung, der Bewerbung auf eine Wirtschaftlichkeitslücke bis zur Abwicklung der Mittelanforderung.
 

Kontakt

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Benedikt Rohlmann

M. Sc. Nachhaltige Energieversorgung

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