Sondervermögen „Digitale Infrastruktur”

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Am 1. August beschloss das Bundeskabinett die Bereitstellung von 2,4 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt” für das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur” Ziel des neuen Förderprogramms ist insbesondere der Breitbandausbau und die Digitalisierung von Schulen.

 

Das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur” dient der Förderung des Ausbaus der digitalen Infrastruktur und der Gewährung von Finanzhilfen an die Länder. Mit der Förderung von Investitionen soll der Ausbau von Glasfasernetzen insbesondere im ländlichen Raum noch weiter unterstützt werden. Die Finanzhilfen werden dem Aufbau und der Verbesserung von schulischer Digitalinfrastruktur gewidmet. Eine konkrete Förderrichtlinie liegt derzeit noch nicht vor.


Den Gesetzesentwurf finden Sie als PDF auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

 

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Benedikt Rohlmann

M. Sc. Nachhaltige Energieversorgung

Senior Associate

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