Digitalpolitik der EU nach 2020

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​Der Rat der EU hat die Schlussfolgerungen mit dem Titel „Förderung der digitalen und wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit in der gesamten Union und des digitalen Zusammenhalts” angenommen. Dabei geht es um die Zukunft eines hoch digitalisierten Europas nach dem Jahr 2020.

 

Die Schlussfolgerungen sollen zur Entwicklung der künftigen Digitalpolitik der EU beitragen. Inhaltlich werden wichtige Prioritäten und Herausforderungen für ein starkes, wettbewerbsfähiges, innovatives und hoch digitalisiertes Europa dargestellt.

 

Innovationen sollen unterstützt und europäische digitale Schlüsseltechnologien gefördert werden. Auch die Cybersicherheitskapazitäten Europas, IKT-Kompetenzen sowie die Gigabit-Gesellschaft einschließlich 5G werden thematisiert.

 

Darüber hinaus sollen bei der künstlichen Intelligenz auch ethische Grundsätze und Werte beachtet werden.

 

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Andreas Lange

Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), Rechtsanwalt

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