Im Fall VATM vs. Telekom greift nun die Regulierung ein

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​veröffentlicht am 17. September 2020

von Peer Welling und Cemil Ak

 

Nach einem gemeinsamen Antrag des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) und acht seiner Mitgliedsunternehmen auf Missbrauchsverfahren nach § 42 TKG wurden der Telekom durch die BNetzA neue Regeln auferlegt, um anderen Providern wichtige Vorleistungen für Internetzugänge zur Verfügung zu stellen.

 

Die Wettbewerber der Telekom Deutschland GmbH (Telekom) sind bei der Realisierung von Geschäftskundenanschlüsse auf die von der Telekom kontrollierten Teilnehmeranschlussleitungen angewiesen. Die Abhängigkeit wird sich mangels Alternativen so schnell nicht ändern. In der Vergangenheit haben die Wettbewerber mit schlechter Termintreue und langen Wartezeiten seitens der Telekom zu kämpfen gehabt. Da es immer wieder zu eklatanten Verzögerungen gekommen ist, hat der VATM und acht seiner Mitgliedsunternehmen im Oktober letzten Jahres bei der BNetzA eine Beschwerde gegen die Telekom angestoßen. In der Beschwerde geht es im Wesentlichen um die erheblichen Verzögerungen in der Bereitstellung der in der Regulierungsverfügung für den Markt Nr. 4 zugangsregulierten Produkte im Wholesale-Segment.

 

Nun hat die Regulierungsbehörde, wie im Beschluss Ende August veröffentlicht, die Beschwerde als begründet angesehen und ihr teilweise stattgegeben. Im Schnitt hat die Telekom in den Jahren 2017 bis 2019 71, maximal sogar 696 Arbeitstage benötigt, um die gewünschten Vorleistungsdienste bereitzustellen. Die Telekom ist nun angehalten, die Bedingungen für Großkundengeschäfte deutlich zu verbessern und beim Bereitstellen die Fristen nicht zu überschreiten. Andernfalls muss die Telekom anstelle der bisherigen Schadenspauschalen eine vertragliche Regelung zu Vertragsstrafen anbieten. Zwar hat der VATM noch kürzere Fristen, höhere Vertragsstrafen sowie Schadenersatz gefordert, als der Beschluss vorsehe, ist aber vorerst zuversichtlich, dass die Regulierungsbehörde in Zukunft die Einhaltung der Regeln umfangreich überwacht.

 

 

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