Konsultationsentwurf der EU-Kommission zu Terminierungsentgelten

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veröffentlicht am 16. Oktober 2020

 

Die EU-Kommission hat kürzlich im Rahmen eines Konsultationsentwurfs neue Terminierungsentgelte festgelegt, welche ab 2021 einheitlich für die gesamte Europäische Union gelten sollen. Die Bundesnetzagentur startet nun eine Anhörung zur Umsetzung der neuen Obergrenzen in Deutschland.
 
In Artikel 75 des European Electronic Communication Code (EECC) hat die EU festgelegt, bis zum 31. Dezember 2020 eine EU-weite Obergrenze für Terminierungs- bzw. Zustellungsentgelte festzulegen. Diese Entgelte fallen bei netzübergreifenden Anrufen im Festnetz und Mobilfunk an, wenn ein Anruf im fremden Netz terminiert bzw. entgegengenommen wird.
 
In Deutschland ist aktuell die Bundesnetzagentur als nationale Regulierungsbehörde für die Festsetzung dieser Entgelte zuständig, was gemäß des derzeitigen Prozederes auch eine einzelfallbezogene Genehmigung involviert. Vor dem Hintergrund der europaweiten Generalisierung erwägt die Bundesnetzagentur nun eine Abkehr von der Genehmigungspflicht, sodass die aufwendigen Regulierungsverfahren zukünftig entfallen könnten. Zu diesem Vorschlag sowie einer Anordnung der Obergrenzen des Konsultationsentwurfs hat die Bundesnetzagentur nun eine Anhörung der betroffenen Unternehmen eröffnet.

 

Im Konsultationsentwurf ist für den Festnetzbereich eine fixe Obergrenze von 0,07 ct/min vorgesehen, was jedoch noch oberhalb der aktuell gültigen Entgelte angesiedelt ist. Aus Sicht der Unternehmen wäre diese Neuerung daher durchaus zu begrüßen, da zugleich der Aufwand zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben reduziert wird und gegebenenfalls sogar die Berechnung höherer Terminierungsentgelte als bisher möglich wären. Eine Berechnung von Einmalentgelten ist hingegen nicht vorgesehen.
 
Tabelle 1 - Überblick der Terminierungsentgelte im Festnetzbereich
Tabelle 1 - Überblick der Terminierungsentgelte im Festnetzbereich

 

 

Im Mobilfunkbereich sollen die Entgelte in den kommenden vier Jahren sukzessive reduziert und an den Festnetzbereich angeglichen werden. Die Obergrenze der EU liegt mit einem Wert von 0,20 ct/min ab dem Jahr 2024 signifikant unter den aktuell festgelegten Entgelten der Bundesnetzagentur (0,70 ct/min), sodass Telekommunikationsunternehmen sich hier langfristig auf Einbußen einstellen müssten.
 
Tabelle  2 - Überblick der Terminierungsentgelte im Mobilfunkbereich
Tabelle 2 - Überblick der Terminierungsentgelte im Mobilfunkbereich
 
 
 
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