Förderwettbewerb 5G.NRW

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veröffentlicht am 16. Dezember 2019

 

Die nordrhein-westfälische Landesregierung, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE), beabsichtigt, insgesamt 90 Millionen Euro für einen Förderwettbewerb 5G.NRW zur Verfügung zu stellen.

 

Im Hinblick auf den bundesweiten Rollout von 5G und den damit einhergehenden Potenzialen beabsichtigt das MWIDE, Fördermittel in Höhe von 90 Mio. Euro in Form eines Wettbewerbs an innovative Projektskizzen innerhalb von Nordrhein-Westfalen zu vergeben. Dadurch soll insb. ein Anreiz für eine beschleunigte Verbreitung und Nutzung von 5G in NRW geschaffen werden.

 

Wer ist antragsberechtigt?

Grundsätzlich ist es vorgesehen, dass ein Verbundantrag gestellt wird. Dieser kann zwischen Unternehmen, Verbänden, Universitäten/Hochschulen, Kommunen, kommunalen Verbänden und gemeinnützigen Organisationen (alle mit Sitz in NRW) sowie Mobilfunkunternehmen (unabhängig vom Sitz) in unterschiedlichen Konstellationen zustande kommen und gestellt werden. Das Verbundprojekt muss aus jeweils mindestens einem Unternehmen sowie einer Forschungseinrichtung/Hochschule bestehen.

 

Welche Fördergegenstände stehen im Fokus der Richtlinie?

Das Ziel dieses Förderwettbewerbs ist die Förderung von Projekten aus den Feldern

  1. 5G-Forschung- und Entwicklung sowie
  2. Testzentren,
  3. 5G-Campusnetze für Prozess- und Organisationsinnovationen
  4. lokale und regionale Reallabore
  5. Entwicklung von 5G-Anwendungen und Geschäftsmodellen (inkl. Gründungen)

 

Wie hoch sind die einzelnen Fördersätze?

Die Höhe der Fördersätze ist abhängig von den verschiedenen Fördergegenständen. Es gelten folgende Rahmenbedingungen:

  1. Die Förderhöchstsätze werden von der Marktnähe des Projektes und der Unternehmensgröße abhängig sein.
    Dabei sind folgende Ausgaben zuwendungsfähig:
    - Personalausgaben
    - Pauschalierte Gemeinausgaben auf Personalausgaben (15%)
    - Fremdleistungen
    - Ausgaben für Reisen
    - Sachausgaben
    - Anteilige Investitionen
  2. Der Förderhöchstsatz wird bei 50% liegen. Dabei werden ausschließlich Investitionen gefördert. Personalausgaben sind nicht zuwendungsfähig.
  3. Der Förderhöchstsatz für KMU wird bei 50% und für Großunternehmen bei maximal 15% liegen, sofern eine Kooperation mit einem KMU eingegangen wird und das KMU mindestens 30% der Ausgaben trägt. Dabei sind sämtliche Ausgaben, bis auf diejenigen für Reisen, zuwendungsfähig.

     

    Zu beachten ist, dass eine Förderung nur dann gewährt wird, wenn das Campusnetz neue oder wesentlich verbesserte Methoden für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen ermöglicht.  

     

    Projekte dieses Fördergegenstandes können sich ebenfalls als „Durchführbarkeitsstudien” einstufen lassen. Hierdurch ergeben sich abweichende Fördersätze: 50% Großunternehmen, 60% mittlere Unternehmen bzw. 70% kleine Unternehmen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben setzen sich in diesem Fall wie unter (1) zusammen.

  4. Die Förderung wird maximal 3 Mio. Euro für den Verbund betragen. Es wird darauf abgesehen, dass sich dieser i.d.R. durch eine Kommune, ein Mobilfunkunternehmen, ein(e) Forschungsinstitut/Hochschule und potentielle Anwender zusammensetzt. Auch hier entsprechen die zuwendungsfähigen Ausgaben denen unter (1).
  5. Der Förderhöchstsatz für Anwendungen und Geschäftsmodelle wird 50% und für Unternehmensneugründungen 70% betragen. An dieser Stelle muss allerdings die de-minimis-Regelung beachtet werden, die eine Förderung auf maximal 200.000 € über alle in Anspruch genommenen Zuwendungen des Zuwendungsempfängers begrenzt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben setzen sich wie unter (1) zusammen.

 

Welche Anforderungen werden an die Vorhaben gestellt?

Die Richtlinie wird einen Durchführungszeitraum von 24 Monaten bzw. für Reallabore 36 Monate vorgeben. Gleichzeitig wird eine Förderung im nicht-wirtschaftlichen Bereich ermöglicht, durch den der Förderhöchstsatz auf 90% steigt. Dies wird insbesondere den Bereich der Forschung betreffen.

 

Die Ergebnisse des Vorhabens sollen verbreitet und diskriminierungsfrei (z.B. durch frei zugängliche Pressemitteilungen auf der Homepage) zur Verfügung gestellt werden.

 

Die eingereichten Projektskizzen, die einen Umfang von maximal 12 Seiten umfassen sollen, werden von einem unabhängigen Gutachtergremium des Projektträgers Jülich (PtJ)  anhand folgender Kriterien bewertet:

  1. Exzellenz (Relevant, Plausibilität, Ambitionen)
  2. Effekte (Innovationsfähigkeit NRW, Beitrag zu nationalen/internationalen Auswirkungen, Wirksamkeit der Messgrößen, Verwertung der Ergebnisse)
  3. Projektmanagement (Arbeitsplan, Managementstrukturen, Erfahrung, Gesamtkonsortium, Angemessenheit)
  4. Vorhabenbeschreibung (Nachvollziehbarkeit, Balance, Logik)

 

Weiteres Vorgehen

Derzeit befindet sich die geplante Förderrichtlinie in der finalen Abstimmung. Wir gehen davon aus, dass die Richtlinie zeitnah veröffentlicht wird.
Über die weitere Entwicklung halten wir Sie gerne auf dem Laufenden.

 

 

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