Einstellung des Beschwerdeverfahrens gegen die Telefónica Deutschland Holding AG durch die Europäische Kommission

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veröffentlicht am 15. April 2021

 

Die Europäische Kommission hat Mitte März 2021 das Beschwerdeverfahren, welches seit 2019 gegen die Telefónica Deutschland läuft, eingestellt. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens waren die Verpflichtungen der Telefónica Deutschland, allen interessierten Marktteilnehmern 4G-Vorleistungsdienste zu „günstigsten Preisen unter Benchmark-Bedingungen” anzubieten. Diese Verpflichtungen sind auf die damalige Übernahme von E-Plus durch die Telefónica Deutschland aus dem Jahr 2014 zurückzuführen.

 

Das Beschwerdeverfahren, welches seit Februar 2019 gegen die Telefónica Deutschland läuft, wurde nun von der Europäischen Kommission eingestellt. Laut Angaben der Telefónica Deutschland habe das Unternehmen in vollem Umfang mit der Europäischen Kommission zusammengearbeitet und auf diese Weise alle in den damaligen Beschwerdepunkten hervorgebrachten Bedenken betreffend die Verpflichtung zum Angebot von 4G-Vorleistungsdiensten ausgeräumt. Die Telefónica Deutschland hat daher weder mit einer Geldbuße noch mit einem Widerruf des ursprünglichen Genehmigungsbeschlusses betreffend die Übernahme von E-Plus aus dem Jahr 2014 zu rechnen.

 

Die Europäische Kommission hatte damals den Standpunkt vertreten, dass die Telefónica Deutschland ihren zugesagten Verpflichtungen in Bezug auf den 4G-Vorleistungszugang nicht hinreichend nachgekommen sei. Dies begründete sie unter anderem damit, dass die Telefónica Deutschland gewisse bestehende Vorleistungsvereinbarungen nicht in die Benchmark einbezogen habe. Aufgrund der sich dadurch ergebenen ungünstigeren Konditionen für den 4G-Vorleistungszugang sei Dritten die Teilnahme am Wettbewerb auf dem deutschen Markt für Mobilfunkdienste erschwert worden. Diese Vermutungen haben sich aber nun nicht bestätigt.

 

Hintergrund des zweijährigen Beschwerdeverfahrens ist die bereits im Jahr 2014 erfolgte Übernahme von E-Plus durch die Telefónica Deutschland. Die Europäische Kommission genehmigte damals am 02.07.2014 unter Vorbehalt auf Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung die Übernahme des deutschen Mobiltelekommunikationsgeschäfts des Telekommunikationsbetreibers E-Plus durch die Telefónica Deutschland.

 

Die Genehmigung war allerdings an die vollständige Umsetzung und Einhaltung der von der Telefónica Deutschland vorgelegten Verpflichtungszusagen geknüpft. Die Telefónica Deutschland hatte damals Verpflichtungen angeboten, um die Bedenken der Europäischen Kommission gegen den Zusammenschluss auszuräumen.

 

Mit den Verpflichtungszusagen erklärte sich die Telefónica Deutschland insbesondere dazu bereit, vor der geplanten Übernahme 30 Prozent der Netzkapazitäten des neu aufgestellten Unternehmens zu festgesetzten Preisen an einen oder mehrere Betreiber virtueller Mobilfunknetze in Deutschland zu verkaufen. Darüber hinaus enthielten die angebotenen Zusagen der Telefónica Deutschland die Verpflichtung zur Veräußerung eines Funkfrequenzspektrums und weiteren Vermögenswerten an einen neuen Netzbetreiber oder an virtuelle Betreiber.

 

Der dritte Teil der Verpflichtungszusage betrifft den Gegenstand des sich anschließenden Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission. Nach dieser Zusage verpflichtete sich die Telefónica Deutschland, die bestehenden Vorleistungsvereinbarungen mit den Vorleistungspartnern von Telefónica Deutschland und E-Plus auszuweiten und 4G-Vorleistungen allen interessierten Marktteilnehmern zu den „günstigsten Preisen unter Benchmark-Bedingungen” anzubieten.

 

 

 

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