Wird es zukünftig noch Mobilfunkauktionen geben?

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veröffentlicht am 18. Mai 2021

 

In Zukunft könnte das umfangreiche Auktionsverfahren für die Mobilfunkfrequenzen abgeschafft werden. Darauf deutet zumindest eine „Protokollerklärung” hin, die im Rahmen der vom Bundesrat verabschiedeten Novelle zum Telekommunikationsgesetz verankert ist.

 

Am 07.05. wurde die Novelle des Telekommunikationsgesetzes durch den Bundesrat verabschiedet. Teil dieses Gesetzes ist eine „Protokollerklärung”, die auf ein Ende der Mobilfunkauktionen hindeutet. Eine konkrete Formulierung im Gesetz besteht dabei noch nicht, jedoch könnte der neue Lösungsansatz im Zuge einer nächsten Novelle im Gesetz verankert werden.

 

Bisher wurden die Mobilfunkfrequenzen im Rahmen von teils langwierigen Versteigerungsverfahren vergeben. Zwar wurden auf Bundesebene in den vergangenen Auktionsrunden somit hohe Erlössummen eingenommen, allerdings nahm die Kritik an dieser Vorgehensweise zunehmend Fahrt auf, da den Mobilfunkanbietern dieses Geld wiederum für den Mobilfunkausbau fehlte.

 

Als geeignete Alternative rückt nunmehr der sog. „beauty contest” (Schönheitswettbewerb) in den Fokus. Hierbei müssen die teilnehmenden Unternehmen vorher festlegen, für welche Vorhaben die Frequenzzuteilungen genutzt werden sollen. Den Zuschlag erhält das „schönste” Angebot mit den ambitioniertesten Ausbaukonzepten. Die im Vergleich deutlich geringeren Gebühren im Rahmen dieses Verfahrens rücken dabei in den Hintergrund.

 

Auf Basis der aktuellen Rechtslage besteht für Mobilfunkvergaben lediglich die Möglichkeit einer Auktion. Im Falle einer Umsetzung der „Protokollerklärung” würden die beiden Vergabemöglichkeiten zukünftig allerdings nebeneinander bestehen. Der Bundesnetzagentur würde somit die Option geboten, auch weiterhin eine Auktion durchführen zu können. Jedoch müsste sie diese Entscheidung rechtssicher begründen.

 

Ob die Bundesnetzagentur die Alternative zukünftig umsetzen wird, bleibt offen. Sicher ist jedoch, dass sie bei einer Gesetzesänderung zu einem Umdenken gezwungen wäre. Aus unserer Sicht bietet das neue Verfahren insbesondere kleinen Anbietern die Chance, Funkfrequenzen ersteigern zu können, da nicht mehr allein die Kapitalisierung der bietenden Unternehmen im Fokus stehen würde.


 

 

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