Homes passed in der Graue-Flecken-Förderung

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veröffentlicht am 17. Juni 2021

 

Ende April fiel der Startschuss für die Graue-Flecken-Förderung, über die der Bund rund 12 Milliarden Euro zur Erschließung unterversorgter Endkunden mit Glasfaser zur Verfügung stellt. Ein Aspekt der neuen Förderrichtlinie stößt vielerorts jedoch auf Unverständnis.

 

Der Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten bezeichnet die geförderte Erschließung von aufgrund einer ausreichenden Bandbreitenverfügbarkeit nicht förderfähigen Gebäude bis zur Grundstücksgrenze. Von dieser Möglichkeit wurde im Rahmen der Weiße-Flecken-Förderung in vielen Ausbauprojekten Gebrauch gemacht, nicht zuletzt da häufig von einer Förderfähigkeit der komplementären Hausanschlüsse im Rahmen eines späteren Förderprogramms mit angehobener Aufgreifschwelle ausgegangen wurde.

 

Bereits im FAQ zum Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten vom 01.02.2021 des alten und neuen Projektträgers (Nord- und Westdeutschland) des Bundes, der atene KOM, wurde jedoch unter Ziffer 6 die Förderfähigkeit von sogenannten homes passed verneint. Diese Aussage wurde in der endgültigen Förderrichtlinie nochmals bestätigt, wo es heißt, dass die Förderung ausgeschlossen sei, wenn bereits ein gigabitfähiges Netz besteht und lediglich der Teilnehmeranschluss noch hergestellt werden muss. Nichtsdestotrotz ist die Thematik noch nicht abschließend geklärt, wie dezidierte Rückfragen im Rahmen des BREKO-Workshops am 30. April zeigten. Die Rückmeldung des Projektträgers für Ost- und Süddeutschland gab zu erkennen, dass das Vorhandensein einer Glasfasertrasse in „ausreichender Nähe” ausschlaggebend sei, wobei für diesen Begriff noch keine konkrete Definition gegeben werden konnte.

 

In der Praxis hinterlässt die zumindest in Teilen unklare Regelung bei vielen Kommunen Unzufriedenheit, da sie zu einer Benachteiligung vorausschauender Ausbauvorhaben führt. Hätte ein Zuwendungsempfänger auf eine Vorbereitung per Vortrieb im Rahmen der Weiße-Flecken-Förderung verzichtet, wäre die ungleich kostenintensivere Vollerschließung in der Graue-Flecken-Förderung nach aktuellem Verständnis förderfähig. Eine nachträgliche Anpassung dieses Missverhältnisses seitens des Fördergebers sowie der beiden Projektträger wäre aus Sicht vieler Kommunen sicherlich wünschenswert. Ob dies jedoch auch tatsächlich geschehen soll, ist derzeit unklar. In jedem Fall besteht aber Konkretisierungsbedarf ob der genauen Definition der homes passed.

 

 

 

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