OLG Düsseldorf entscheidet in Sachen Glasfaser NordWest

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veröffentlicht am 14. Oktober 2021


Mit Beschluss vom 22.09.2021 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den Zusammenschluss der EWE mit der Deutschen Telekom beanstandet. Das Bundeskartellamt hatte den in der Glasfaser NordWest GmbH & Co. KG (GFNW)fusionierten Unternehmen zuvor grünes Licht gegeben.​

 
Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist das Fusionskontrollverfahren vor dem Bundeskartellamt (BKartA) im Rahmen dessen die Behörde den Zusammenschluss des Regionalanbieters EWE und der Deutschen Telekom freigab. Örtlich relevant ist der Zusammenschluss in dem Marktgebiet der EWE, das heißt vor allem in großen Teilen Niedersachsens von Osnabrück bis Hamburg und in nördlichen Regionen Nordrhein-Westfalens. Das BKartA gab den Zusammenschluss unter Auflagen frei. Dazu gehören unter anderem die Zusage der GFNW, Wettbewerber auf das errichtete Netz zu lassen sowie eine nicht unerhebliche Summe an Investitionen zu tätigen. Weiterhin dürfen Gebiete, die Wettbewerber bereits ausbauen, von GFNW ggf. nicht erschlossen werden.

 
Gegen die Entscheidung des BKartA legten Vodafone sowie die Deutsche Glasfaser Beschwerde ein – zu Recht, wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschied (Az.: VI-Kart 5/20 V). Das Gericht vertritt die Auffassung, die behördliche Entscheidung sei nicht tragfähig. Dies bedeutet in der Konsequenz, das BKartA muss erneut über die Freigabe entscheiden, sofern der Beschluss rechtskräftig wird. Im Rahmen eines erneuten Verfahrens vor dem BKartA könnte zwar eine Freigabe des Zusammenschlusses scheitern, gleichermaßen kann die Behörde weiterhin eine Entscheidung zugunsten der GFNW treffen.

 
Eine erneute Entscheidung des BKartAs setzt die Rechtskraft des OLG-Beschlusses voraus. Gegen diesen können EWE und Deutsche Telekom allerdings noch im Wege der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof vorgehen. Wann es zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Sache kommt, bleibt ungewiss. Die GFNW kündigte laut Medienberichten jedenfalls an, die Baumaßnahmen in allen Ausbaugebieten wie geplant ausführen zu wollen.

 

 

 

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