Der Endverwendungsnachweis in der Bundesförderung – Fallstricke und Anforderungen

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veröffentlicht am 17. Februar 2022

 

Mit Abschluss des Förderprojektes in den weißen Flecken sehen sich mehr und mehr Zuwendungsempfänger folgendem Szenario ausgesetzt: Die geförderte Glasfaserinfrastruktur ist fertiggestellt. Alle Adressen wurden erfolgreich an das Netz angebunden und können mit schnellem Internet versorgt werden. Nach der Fertigstellung befindet sich das Förderprojekt auf der Zielgeraden. Allerdings besteht hier zum Teil noch ein enormer Handlungsbedarf.

 

Das Glasfasernetz liegt im Boden und alle geförderten Adressen wurden in Betrieb genommen? Dann befindet sich das Förderprojekt auf der Zielgeraden. Zu diesem Zeitpunkt liegen die größten Hürden hinter den Erst- und Letztzuwendungsempfängern.

 

Mit der Einreichung der Fertigstellungsanzeige bei dem zuständigen Projektträger endet der Bewilligungszeitraum. Mit diesem Schritt beginnt aber auch die Frist zur Einreichung des Endverwendungsnachweises. Grundlage dafür sind die ANBest-Gk Nr. 6.1 in Verbindung mit den BNBest-Breitband Nr. 4.1. Demnach ist der Verwendungsnachweis spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums einzureichen.

 

Doch was bedeutet das konkret für die Projektbeteiligten? Je nach gewähltem Verfahren für die Mittelabrufe entsteht ein höherer oder geringerer Dokumentations- und Koordinationsaufwand. Dies wird schematisch mit der nachfolgenden Grafik deutlich:

 

 

Mittelabruf im Überblick

 

 

Abbildung 1: Mittelabruf im Überblick

 

Die hellgrünen Balken stellen die angeforderten Mittel dar. Daneben zeigen die roten Balken den in diesem Zuge eingereichten Zwischennachweis inkl. der vorgegebenen Pflichtnachweise zur Dokumentation der angeforderten Mittel. Zu diesen gehören insbesondere ein Sachbericht, die Rechnungsdokumente inkl. der Zahlungsnachweise, eine kumulierte Materialliste, in der die entstandenen Kosten den Kostenarten des Finanzplans zugeordnet werden, ein GIS-Netzplan und die dazugehörige georeferenzierte Fotodokumentation.

 

Verzichtet man auf die Zwischennachweise bei den Mittelabrufen, verlagert sich ein Großteil des Dokumentationsaufwands an das Ende des Projektes. Da die Dokumentation des Breitbandausbaus grundsätzlich den Vorgaben der Projektträger entsprechen muss, entsteht insbesondere bei diesem Verfahren die Gefahr, dass etwaige Unstimmigkeiten erst zum Projektende erkannt werden und daraus resultierende Änderungen oder Anpassungen nur noch mit hohem Aufwand zu bewerkstelligen sind. Daher empfehlen wir grundsätzlich, die Mittelabrufe mit Zwischennachweisen durchzuführen. In diesem Zuge wird bereits während des Projektes geprüft, ob die Dokumentation der notwendigen Qualität und in ausreichendem Umfang vorhanden ist.

 

Mit dem Endverwendungsnachweis ist den Projektträgern schließlich eine vollständige Projektdokumentation zu übergeben. Sofern während des Ausbaus ausschließlich Mittelabrufe ohne Zwischennachweise eingereicht wurden, müssen die o.g. Pflichtnachweise spätestens zu diesem Zeitpunkt eingereicht werden. Liegen diese allerdings größtenteils bereits vor, reduziert sich an dieser Stelle der Dokumentationsaufwand erheblich.

 

Zusätzlich ist der Zuwendungsempfänger ebenso dazu verpflichtet, die Erreichung der Förderziele gem. Förderrichtlinie nachzuweisen. Hierzu müssen entsprechende Messprotokolle vorliegen. Die Verfügbarkeit der Bandbreiten bei den Endverbrauchern wird üblicherweise über die Dämpfung pro Gebäude gemessen. Demnach ist eine Tabelle mit den Dämpfungswerten gebäudescharf nach Inbetriebnahme des Netzes einzureichen. Die einzelnen Messprotokolle sind nachzuhalten, da eine stichprobenartige Prüfung dieser Protokolle durch die Projektträger möglich ist. Die Inbetriebnahme des Netzes ist zugleich über die Bekanntgabe der Nutzerfreischaltung nachzuweisen.

 

Ebenso muss mit dem Endverwendungsnachweis eine Tabelle eingereicht werden, in der die Belegung der Rohrverbände und die Erstellung der Hausanschlüsse pro Rohrverband dokumentiert wird. Nähere Informationen dazu werden im Materialkonzept aufgeführt.

 

Zusammenfassend müssen spätestens im Rahmen des Endverwendungsnachweises folgende Informationen und Dokumentation vorliegen:

 

  • Sachbericht über den Ausbau der Infrastruktur
  • Zahlenmäßiger Nachweis (Rechnungsdokumente u. Zahlungsnachweise inkl. Zuordnung auf die Kostenarten gem. Finanzplan)
  • Vollständiger GIS-Netzplan
  • Georeferenzierte Fotodokumentation (s. dazu auch Merkblatt)
  • Dämpfungstabelle (Messprotokolle)
  • Nachweis der Inbetriebnahme des Netzes

 

In zahlreichen Förderprojekten haben wir von Rödl & Partner bereits Zuwendungsempfänger im Rahmen des Betreibermodells sowie auch Telekommunikationsunternehmen im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells begleitet. Dabei haben wir die Erfahrung gemacht, dass von Beginn an klare Prozesse und Vorgaben definiert sein müssen, um während des Ausbaus, aber auch zum Ende des Projektes sämtliche förderrechtlichen Anforderungen erfüllen zu können.

 

 

Sie stehen aktuell vor der Herausforderung, den Endverwendungsnachweis zusammenzustellen oder wollen einen Mittelabruf mit Zwischennachweis einreichen? Dann sprechen Sie uns gerne an!
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Marcel Schäfer

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