Breitbandmessung nimmt Fahrt auf

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​​​​veröffentlicht am 14. April 2022

 

Bereits im Februar berichteten wir über die neue Minderungsregelung der Bundesnetzagentur und ihre bisherige Anwendung durch Verbraucher. Inzwischen ist die Regelung seit über einem Quartal in Kraft getreten, wodurch weitere Verbraucherberichte und -daten vorliegen.

 

Seit der Inbetriebnahme des Tools „Breitbandmessung” wurden ca. 15.000 Messungen durchgeführt, wie die Bundesnetzagentur der dpa mitteilte. Die Anzahl der nicht beendeten Messprotokolle ist jedoch rund drei Mal so hoch. Bei den erfolgreich durchgeführten Messungen wurde überwiegend ein Minderungsrecht für die Verbraucher festgestellt. Die genaue Höhe der Minderung muss allerdings, wie bereits berichtet, zwischen Verbraucher und Anbieter ausgehandelt werden.

 

Auf Seiten der Provider teilte die Deutsche Telekom mit, dass bisher ca. zehn Protokolle pro Tag von Kunden eingesendet werden. Sollte nach Klärung der Ursache für das Messergebnis ein Minderungsanspruch bestehen, wird dieser nach Aussagen des Unternehmens auch gewährt. Die Beträge variieren hierbei je nach Vertrag und Kunde. Beim Wettbewerber Vodafone wird von wenigen eingesendeten Protokollen berichtet. Jedoch wollte man hierzu keine genauen Zahlen nennen.

 

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verzeichnet einen stetigen Zuwachs von Verbrauchern, welche sich an die Beratungsstellen wenden. Gleichzeitig kritisiert sie die Intransparenz auf Providerseite bezüglich des Minderungsbetrags.

 

Ob in Zukunft vereinfachte Entschädigungsmodelle von den Providern zur Erhöhung der Transparenz angeboten werden, ist noch unklar. Eindeutig ist jedoch, dass die Einführung der Breitbandmessung einen wichtigen Schritt zum Schutz der Verbraucher darstellt. Ein weiterer Anstieg der durchgeführten Messprotokolle in den nächsten Monaten ist zu erwarten.

 

 

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Niklas Hering

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