Änderung der Roaming-Verordnung: Neue Verpflichtungen für Telekommunikationsunternehmen

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 15. Juli 2022

 

Zum 1.7.2022 ist die Neufassung der Roaming-Verordnung in Kraft getreten. Roaming-Anbieter müssen nun sicherstellen, dass insbesondere in der EU nicht nur die gleichen Preise gelten, sondern auch die gleichen Bedingungen. Zusätzlich wurden weitere Transparenzmaßnahmen geschaffen, die Roaming-Anbieter verpflichten, ihre Kunden informieren bzw. vor dem Risiko zusätzlicher Gebühren zu warnen.

 

Neue Anforderungen an Roaming-Anbieter

 

Die am 1.7.2022 in Kraft getretene Neufassung der EU-Roaming-Verordnung verfolgt das Ziel, zu gewährleisten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im europäischen Ausland die gleiche Mobilfunktechnologie zur Verfügung steht, wie zu Hause. Aus diesem Grund wurden die Verpflichtungen an Roaming-Anbieter ausgeweitet.

 

Das sogenannte „Roam-Like-Home Prinzip”, das Roaming-Anbieter verpflichtet, Telefonie, SMS und Internet in der EU zu gewährleisten, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen, wurde ausgeweitet. Nunmehr müssen Roaming-Anbieter zusätzlich sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern auch die gleiche Qualität zur Verfügung steht.

 

Darüber hinaus wurden weitere Transparenzmaßnahmen geschaffen. Roaming-Anbieter müssen indessen insbesondere über das Risiko zusätzlicher Roaming-Entgelte bei der Nutzung von Mehrwertdiensten informieren und neben Hinweisen auf die in Europa einheitlichen Notrufnummern auch über alternative Notrufdienste einschließlich öffentlicher Warnsysteme informieren. Auch wurden neue Regelungen geschaffen, damit das unbeabsichtigte Roaming in Grenznähe und auf Schiffen und Flugzeugen vermieden werden kann. Überschreiten Kunden bei Reisen außerhalb der EU für Roaming die Höchstgrenze von 100 € (netto), so ist zudem von Roaming-Anbieters der Datendienst einzustellen und eine aktive Zustimmung dieser Kunden für die weitere Nutzung mobiler Daten einzuholen.

 

Überwachung der Einhaltung durch die Bundesnetzagentur

 

Die neue Roaming-Verordnung stellt Roaming-Anbieter vor neue Herausforderungen. Die Einhaltung der neuen Roaming-Regelungen wird in Deutschland durch die Bundesnetzagentur überwacht.

Gerne unterstützen wir Sie – insbesondere als Telekommunikationsunternehmen – in allen Themen rund um den Aufbau und den Betrieb von Telekommunikationsnetzen, sprechen Sie uns an!

Folgen Sie uns!

LinkedIn Banner

Kontakt

Contact Person Picture

Andreas Lange

Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), Rechtsanwalt

Associate Partner

+49 911 9193 3573

Anfrage senden

Profil

Contact Person Picture

Veronika Kreß

Rechtsanwältin

+49 911 9193 1362

Anfrage senden

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu