Bundesnetzagentur legt den Regulierungsrahmen für Telekom fest

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veröffentlicht am 18. August 2022

 

Die Bundesnetzagentur hat am 21. Juli 2022 den Regulierungsrahmen für den Zugang zur letzten Meile im Festnetz der Deutschen Telekom festgelegt. Damit stehen die neuen Bedingungen für den Zugang zur Kupfer- und zu neu entstehender Glasfaserinfrastruktur der Telekom auf Vorleistungsebene fest.

Nachdem die Bundesnetzagentur („BNetzA”) Mitte Juni dieses Jahres ihren Vorschlag zur zukünftigen Regulierung des Festnetzes der Deutschen Telekom AG („Deutsche Telekom”) bei der Europäischen Kommission („EU-Kommission”) vorgelegt hatte, nahm diese am 18. Juni 2022 hierzu Stellung. Unter Berücksichtigung des Votums der EU-Kommission hat die BNetzA das neue Regulierungskonzept beschlossen.

Zunächst hat die BNetzA beschlossen, dass die Telekom anderen, nicht marktbeherrschenden Netzbetreibern verfügbare und ungenutzte Kapazitäten in ihren Leerrohren zugänglich machen muss. Die Einsichtnahme in freie Leerrohrkapazitäten soll dabei über den Infrastrukturatlas im neuen Gigabit-Grundbuch” des Bundes erfolgen. Darin sollen die Öffentlichkeit, am Ausbau beteiligte Unternehmen und öffentliche Verwaltungen die Informationen und Daten mit neuen Auswertungstools in unterschiedlicher Detailtiefe einsehen und nutzen können. Zentral für den Leerrohrzugang dürfte weiterhin die noch ungeklärte Frage nach der angemessenen Höhe des Nutzungsentgelts für freie Kapazitäten sein. Hierzu traf die BNetzA bislang keine Festlegungen.

Beim Zugang zu Glasfasernetzen allerdings hält die BNetzA die bis Ende 2031 vereinbarten sogenannten Commitment-Verträge auch nach erweiterter Prüfung des Nachbildbarkeitstest weiter für zulässig; diese können mithin bestehen bleiben. Bei den Commitment-Verträgen handelt es sich um Zugangsverträge, welche die Telekom mit bekannten Providern schließt.

Die tendenziell nach Angaben der BNetzA zurückhaltende Regulierung der „Kupferentgelte” im Zusammenhang mit dem Zugang zu Kupfernetzen trägt die EU-Kommission mit und hat damit erstmals die sehr langfristige Entgeltgenehmigung bestätigt.

Die neuen Rahmenbedingungen sollen nach derzeitiger Einschätzung mindestens für die nächsten drei Jahre gelten, so die BNetzA. Nach Ablauf dieser Zeit wird eine Ersetzung durch neue Entscheidungen der Regulierungsbehörde angedacht.

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