Entscheidung der BNetzA: Fristen für die Beendigung der Doppelstellung der 1&1 Mobilfunk GmbH

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veröffentlicht am 17. November 2022


Die Bundesnetzagentur hat ihre Entscheidung über die Beendigung der Doppelstellung der 1&1 Mobilfunk GmbH als Diensteanbieter und Netzbetreiber bekanntgegeben.

 

In einer Pressemitteilung vom 21.10.2022 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihre Entscheidung über die Doppelstellung der 1&1 Mobilfunk GmbH als Diensteanbieter und Netzbetreiber verkündet. Die 1&1 Mobilfunk hat demnach bis spätestens Ende 2023 den Vertrieb als Diensteanbieter und bis spätestens Ende 2025 jede Geschäftstätigkeit als Diensteanbieter einzustellen.

 

Hintergrund der Entscheidung

 

Dass Mobilfunknetzbetreiber gleichzeitig Diensteanbieter bei einem anderen Netzbetreiber sind, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dennoch hat die BNetzA der 1&1 Mobilfunk im Jahr 2019 zugestanden, diese Doppelstellung übergangsweise innezuhaben.

 

Hintergrund war die durch die BNetzA durchgeführtes Frequenzauktion, in dem die 1&1 Mobilfunk im Jahr 2019 Frequenzen erworben hatte. Die BNetzA stand der 1&1 Mobilfunk daraufhin zu, die Doppelstellung als Diensteanbieter und Netzbetreiber übergangsweise innehaben zu dürfen. Das Zugeständnis der BNetzA war an die Verpflichtung gebunden, die wettbewerbliche Unabhängigkeit als Mobilfunknetzbetreiber herzustellen. Bis zu welchem Zeitpunkt die 1&1 Mobilfunk diese Vorgaben erfüllen muss, stand bisher noch aus.

 

 

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Quelle:

- Bundesnetzagentur - Presse - Entscheidung über Beendigung der Doppelstellung der 1&1 Mobilfunk GmbH als Diensteanbieter und Netzbetreiber
 

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