Eckpunkte der neuen Breitbandförderung

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veröffentlicht am 16. Februar 2023​

 

Seit dem plötzlichen Stopp der Gigabitförderung im vergangenen Jahr sind inzwischen vier Monate vergangen. Nach wie vor ist noch nicht absehbar, wann die neue Förderrichtlinie veröffentlicht wird. Laut Gerüchten ist eine Publikation für April 23 geplant. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat nun ein Eckpunktepapier zu der kommenden Gigabitförderung vorgelegt.

 

In der Gesamtbetrachtung soll das neue Förderkonzept auf vier Eckpunkten fußen. Ziel ist es, die Fördermittel fokussierter in die Zielgebiete zu lenken sowie länderspezifische Ausbauaspekte besser zu berücksichtigen. Als vorläufige Eckpunkte wurden festgelegt:

  • Einführung von Länderbudgets
  • Flexibilisierung des Markterkundungsverfahrens
  • Einführung kommunaler Branchendialoge
  • Steuerung der Förderung mit erhöhtem Anreiz für besonders schlecht versorgte Kommunen.

 

Mit der Einführung des sogenannten Länderbudgets soll eine gezielte und gerechte Verteilung der Fördermittel ermöglicht werden. Das jährliche Fördervolumen von rund 3 Mrd. € wird hierbei in Form fester Budgets auf die Länder aufgeteilt. Dieses setzt sich zusammen aus einem jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 100 Mio. € pro Flächenland sowie einem Betrag X, der sich nach dem prozentualen Anteil der förderfähigen Adressen eines Bundeslandes im Verhältnis zu den förderfähigen Adressen Deutschlands richtet. Eine besondere Rolle nehmen die Stadtstaaten ein, die ein gemeinsames Budget von 50 Mio. € pro Aufruf erhalten.


Für den Fall, dass eines oder mehrere Bundesländer ihr Jahresbudget nicht ausschöpfen, werden die Restbeträge zu einem Gesamtbudget zusammengefasst. Bis dahin nicht berücksichtigte Anträge können aus diesem neuen Gesamtbudget bewilligt werden. Dabei ist es irrelevant, in welchem Bundesland der Antrag gestellt wird. Wie viele Förderaufrufe es in Zukunft geben wird, steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest. Relativ sicher ist allerdings, dass es in 2023 nur einen Aufruf geben wird, welcher spätestens am 30. September 2023 endet. Dies soll den Projektträgern ermöglichen, gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Länderbudgets zu einem Gesamtbudget zusammenzufassen und daraus weitere, bis dahin unberücksichtigte Anträge, zu bewilligen.

 

Hinsichtlich der Markterkundung wird beabsichtigt, zukünftig die Verbindlichkeit der Markterkundungsverfahren für gewisse Projektgebiete zu lockern. Die Abgabe einer Absichtserklärung für einen privatwirtschaftlichen Ausbau würde dann genügen. Die genauen Anforderungen an diese Absichtserklärung sind allerdings noch unklar.

 

Fazit


Die Hinweise aus dem Eckpunktepapier lassen darauf schließen, dass der Fördergeber einen erneut abrupten Förderstopp vermeiden möchte. Mit den zahlreichen neuen Maßnahmen und Werkzeugen steht allerdings die Befürchtung im Raum, dass die ohnehin bereits anspruchsvollen Fördervorgaben mit der neuen Klasseneinstufung noch komplexer werden. Auch die vorläufige Kommunikation der zur Verfügung stehenden Fördermittel von 3 Mrd. € im ersten Förderaufruf wird vermutlich eine Antragsflut auf die begehrten Gelder veranlassen. Die finale Veröffentlichung der Förderrichtlinie steht derzeit noch aus. Vor diesem Hintergrund raten wir unseren Mandanten, sich bereits jetzt auf den neuen Förderaufruf vorzubereiten, um entsprechend zeitnah bei den beiden Projektträgern reagieren zu können.

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