Priorisierung von Förderanträgen mittels Kriterienkatalog

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veröffentlicht am 20. April 2023

 

Am 3. April veröffentlichte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die neue Gigabit-Richtlinie 2.0. Eine Neuerung gegenüber der alten Förderrichtlinie ist unter anderem die Kategorisierung besonders förderwürdiger Anträge, welche in der sogenannten „fast lane“ prioritär behandelt werden sollen. Die Überprüfung erfolgt dabei mittels eines Kriterienkatalogs.

 

Um den schleppenden Ausbau von gigabitfähigen Telekommunikationsnetzen in der Bundesrepublik zu beschleunigen, wurde im Rahmen der Gigabit-Richlinie 2.0 unter anderem der Kriterienkatalog neu eingeführt. Mithilfe des Katalogs sollen Förderanträge künftig auf eine vorrangige Bewilligung überprüft werden können. Die Entscheidung hängt dabei von folgenden Kriterien ab:

 

  1. Nachholbedarf (Anteil weißer Flecken an allen im Förderantrag befindlichen Adressen)
  • über 20 % weiße Flecken = 200 Punkte
  • Gewichtungsfaktor von 40 %

2. Synergienutzung/Schließung verbleibender Versorgungslücken (Negative Abweichung des verbindlich zugesagten Gigabitausbaus – nach MEV – vom eigenwirtschaftlichen Ausbaupotenzial gemäß Potenzialanalyse)

  • Unter 0 % = 125 Punkte
  • Gewichtungsfaktor von 25 %

 

3. Digitale Teilhabe im ländlichen Raum (Einwohnerdichte der antragstellenden Gebietskörperschaft)

  • Unter 50 Einwohner pro Quadratkilometer: 100 Punkte
  • Gewichtungsfaktor von 20 %

 

4. Interkommunale Zusammenarbeit (gemeindeübergreifende Zusammenarbeit)

  • 5 Gemeinden = 75 Punkte
  • Gewichtungsfaktor von 15 %

 

Die jeweiligen Punkteangaben stellen die maximal zu vergebenden Punktezahlen innerhalb eines Kriteriums dar. Alle restlichen Unterstufen können dem verlinkten Kriterienkatalog im Detail entnommen werden.


Maximal kann somit eine Punktzahl von 500 Punkten erreicht werden. Ab mindestens 300 Punkten gilt ein Förderantrag im ersten Förderaufruf als prioritär förderwürdig und wird somit der fast lane zugeordnet. Diese Anträge können jederzeit eingereicht werden und sind unabhängig von Aufrufstichtagen, wodurch eine vorrangige Bewilligung möglich ist.

 

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