Kostenbeteiligung von Plattformbetreibern bei Infrastrukturausbau bedenklich

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​veröffentlicht am 11. Mai 2023

 

Die von der EU-Kommission geplante Kostenbeteiligung für Plattformbetreiber wie Meta, Netflix, Amazaon, etc. am Ausbau der digitalen Infrastruktur stößt auf immer mehr Bedenken und Widerstand.

 

Bereits letztes Jahr berichteten wir über die geplante Infrastrukturabgabe für größere Plattformbetreiber. Damals begrüßte der BREKO die Pläne der EU-Kommission unter dem Aspekt, dass diese nur unter den folgenden drei Prinzipien umsetzbar seien:

 

  1. Vermeidung von Wettbewerbsverzerrung
  2. Netzneutralität
  3. Zweckgebundenheit der Finanzmittel

 

Nun äußert auch die Monopolkommission ihre Bedenken. Momentan sei kein Bedarf für einen regulatorischen Eingriff erkennbar. Des Weiteren könnte eine Direktzahlung von Plattformbetreibern an Netzbetreiber aufgrund individueller Zahlungsvereinbarungen zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. Es bestehe zudem die Gefahr einer Doppelbelastung der Endverbraucher, da Plattformbetreiber auf Basis ihrer Marktmacht Preiserhöhungen direkt an die Endkunden weiterreichen können.


Dieses Szenario würde der Grundidee der Netzneutralitätsverordnung (Verordnung (EU) 2015/2120) widersprechen, welche der Verhinderung eines Missbrauches von Marktmacht durch den Endkunden-Netzbetreiber dient.

 

Sollte die EU-Kommission an ihrem Vorhaben festhalten wäre dies kontraproduktiv, da keine klaren Indizien für ein Marktversagen im Telekommunikationssektor vorliegen. Ein Eingriff könnte folglich in Wettbewerbsverzerrungen resultieren.

 

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