Beirat der Bundesnetzagentur zur Mobilfunkversorgung

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veröffentlicht am 13. Juli 2023

 

Die Bundesnetzagentur hat am 19. Juni 2023 einen Beschluss ihres Beirates zur Mobilfunkversorgung und möglichen Ausbauanreizen veröffentlicht. Hintergrund ist die 2025 anstehende Mobilfunk-Frequenzvergabe, die besonders im 5G-Bereich Einfluss auf den Wettbewerb zwischen den Anbietern haben wird.

 

Zum Ende des Jahres 2025 laufen die bestehenden Nutzungsrechte in den Bereichen bei 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz aus. Bislang ist noch ungeklärt, wie das Vergabeverfahren ablaufen soll. Im letzten Durchgang fand ein Auktionsverfahren statt, zu welchem die Teilnehmer vorher durch die Bundesnetzagentur zugelassen werden mussten. Vor diesem Hintergrund veröffentlichte die Bundesnetzagentur nun den einstimmigen Beiratsbeschluss zu zukünftigen Frequenzvergaben. Der Beirat weist die Bundesnetzagentur damit auf aus seiner Sicht besonders wichtige Aspekte hin. Die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur bei der Frequenzvergabe erstreckt sich auf die Festlegung der Auflagen für die Vergabe. Ihre endgültige Entscheidung, unter anderem auch über eine mögliche Diensteanbieterverpflichtung, wird 2024 erwartet.

 

Der Beirat besteht aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie Vertretern des Bundesrates. Mit seinem Beschluss positioniert er sich für mehr Infrastruktur- und Dienstewettbewerb. Es müsse ein fairer und diskriminierungsfreier Zugang für alle Teilnehmer, sowohl Netzbetreiber als auch Unternehmen, die Kapazitäten von diesen Netzbetreibern bekommen, gesichert werden. Ziele seien die Versorgungsqualität transparent darzustellen und den Mobilfunkempfang auch unter schwierigen Empfangsbedingungen und in „weißen Flecken” zu gewährleisten.

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