BREKO und VATM veröffentlichen Positionspapiere zu Open Access

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​veröffentlicht am 14. September 2023

 

Im August 2023 wurden von BREKO und VATM Positionspapiere zum Open Access im Rahmen des Glasfaserausbaus definiert. Insbesondere betonen beide Verbände die Freiwilligkeit, die Diskriminierungsfreiheit und die Fokussierung auf den Endnutzer.

 

Von den Verbänden wurden jeweils verschiedene Aspekte aufgegriffen, um den Open Access in seiner aus Sicht der Verfasser günstigsten Form zu determinieren.

 

Kern beider Papiere ist die Beibehaltung der Freiwilligkeit des Netzzugangs beim Open Access ohne zusätzliche regulatorische Eingriffe, der Diskriminierungsfreiheit der Angebote gegenüber aller potenziellen Nachfragern (wobei eine grundlegende Qualitäts- und Mengendifferenzierung durchaus vertretbar sei) sowie die Fokussierung auf den Endnutzermarkt. Gemeint ist damit die Definition von Open Access als Netzzugang, der den direkten Zugang zum Endkunden ermöglicht. Bezug genommen wird dabei vornehmlich auf aktive Layer 2- und Layer 3-Produkte.

 

Die Verbände subsumieren ihre Überlegungen zur Definition des Begriffs Open Access wie folgt:

 

BREKO1

 

„Freiwillig, offen und diskriminierungsfrei gewährter Netzzugang, über den Endnutzeranschlüsse unmittelbar erreicht werden können.”

 

VATM2

 

„Open Access ist der frei verhandelte, diskriminierungsfreie Netzzugang, der den Wettbewerb auf dem Endkundenmarkt ermöglicht und fördert.”

 

Inhaltlich stimmen die Positionen insofern durchaus überein.

 

Detaillierte Fragen zur praktischen Umsetzung bleiben so allerdings bis auf Weiteres zumindest in der Breite unbeantwortet und müssen (teilweise mit hohem Aufwand) bilateral beantwortet werden. In der Praxis begegnen uns dabei beispielsweise folgende Überlegungen:

 

    • Wie können Prozesse zwischen Wholesale- und Wholebuy-Partner synchronisiert werden, ohne manuelle Eingriffe erforderlich zu machen?

      – Beispiel: Wie wird ein Anbieterwechsel zwischen den auf dem Netz aktiven Diensteanbietern im Detail abgewickelt?
  • Passen Service-Level-Agreements beider Partner zusammen bzw. wie können diese aufeinander abgestimmt werden?

    – Beispiel: Kann der Open Access Anbieter die Reaktionszeiten garantieren, die dem Open Access Nachfrager die Einhaltung der Verträge mit seinem Endkunden ermöglicht?
  • Welche Fristen für die Kommunikation der Partner sind einzuhalten und wie kann dies sichergestellt werden?

    – Beispiel: Welche Daten müssen zu welchem Zeitpunkt in welcher Form bei welchem Partner zur Verfügung stehen, um die gesamte Prozesskette bis zum Endkunden durchlaufen zu können?
  • Welche Konsequenzen ergeben sich aus Prozessfehlern bzw. Schlechtleistung und wie werden Haftungsrisiken unter den Partnern verteilt?

    –Beispiel: Wer trägt die Kosten für Schäden des Endkunden bei prozessfehlerbedingten Versorgungsunterbrechungen?
  • Wie kann sinnvoll systemseitig eine Beweissicherung sichergestellt werden?

    –Beispiel: Es ist eine Verzögerung eingetreten, die Schadenersatz oder Vertragsstrafen nach sich zieht. Es ist unklar, wann welche Informationen bei den Parteien angekommen sind und welche fristauslösenden Ereignisse vereinbart werden können (üblicherweise in der Entstörungskette über ein Ticket-System gewährleistet, in welches der Open-Access-Anbieter aber nicht eingebunden sein dürfte).

 

Die konkrete Ausarbeitung entsprechender Vertragswerke und Leistungsbeschreibungen erweist sich in der Praxis regelmäßig als komplex und die Umsetzung erfordert häufig die Einbindung qualifizierter Dienstleister.

 

Aufgrund der bisher fehlenden Reproduzierbarkeit (bspw. Branchenstandards für Vertragsmuster, von einer überwiegenden Anzahl der Marktteilnehmer anerkannte Leistungsbeschreibungen, in der Breite genutzte und anerkannte Dienstleisterprodukte) sind Open Access Kooperationen aktuell noch nicht in der Fläche etabliert. Hier wird in den kommenden Monaten und Jahren erheblicher Handlungsbedarf auf Telekommunikationsanbieter (gleich welcher Wertschöpfungsstufe) zukommen.

 

Es bleibt dabei auch aus unserer Sicht fraglich, ob und inwieweit die Vorgabe von Marktstandards in dieser Detailtiefe durch eine zentrale Regulierungsbehörde zielführend ist.

 

Quelle:

1 BREKO-Positionspapier Open Access im Glasfaserausbau

2 VATM-Pressestatement: Marktteilnehmer und nicht Verbände setzen den Standard für Open Access beim Glasfaserausbau

 

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