Verbändeinitiative veröffentlicht Positionspapier zur Bedeutung des Haustürvertriebs beim Glasfaserausbau

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veröffentlicht am 14. September 2023

 

Eine Initiative verschiedener Branchenverbände hat am 14.08.2023 ein gemeinsames Positionspapier zur Stärkung des Haustürvertriebs veröffentlicht, um den Forderungen der Verbraucherzentrale Bundesverband zur Regulierung von Haustürgeschäften entgegenzutreten. Die Verbraucherzentrale Bundesverband fordert unter anderem, dass Haustürgeschäfte und Telefonwerbung nur nach vorheriger Einwilligung des Verbrauchers möglich sein sollen und, dass die Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften auf 30 Tage verlängert wird.

 

Die Branchenverbände ANGA, BREKO, BDD, BUGLAS, Bitkom und VATM haben am 14.08.2023 ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht, um die Bedeutung des Haustürgeschäfts für den Glasfaserausbau in Deutschland hervorzuheben. Nach Ansicht der Branchenverbände gefährde die Forderung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes die Ziele der Gigabitstrategie, bis 2030 eine flächendeckende Glasfaserversorgung in Deutschland sicherzustellen. Die Idee, Haustürgeschäfte von der Zustimmung der Verbraucher abhängig zu machen, wird von den Verbänden kritisiert, da dies de facto einem Verbot des Haustürgeschäfts gleichkäme.

 

Das Positionspapier entkräftet die Argumente des Bundesverbandes und verweist in seiner Argumentation unter anderem darauf, dass die Rentabilität von eigenwirtschaftlich finanzierten Ausbauprojekten insbesondere von einer bestimmten Mindestanschlussquote abhängig sei. Der Direktvertrieb an der Haustür ist daher für den Glasfaserausbau von entscheidender Bedeutung, da er den Verbrauchern die Möglichkeit bietet, sich vor Ort umfassend zu informieren und Fragen zu klären.

Darüber hinaus wird auch die Verlängerung der Widerrufsfrist in Frage gestellt, da bereits ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen besteht, das nur selten in Anspruch genommen wird. Nach Ansicht der Verbände bestehen bereits Schutzmechanismen, um unerwünschte Besuche zu verhindern, wie beispielsweise Schilder oder Aufkleber.

 

In dem Positionspapier wird darauf hingewiesen, dass der Haustürverkauf in der Regel eine geringe Beschwerdequote aufweist und bereits strengen Verhaltens- und Qualitätsstandards unterliegt. Betrügerisches Verhalten im Zusammenhang mit Haustürvertrieb ist nach geltendem Recht bereits rechtswidrig. Daneben spielt der Direktvertrieb auch in anderen Wirtschaftszweigen wie TV und Energie eine wichtige Rolle. Ein Verbot des unbestellten Haustürbesuchs mit Vertriebsabsicht hätte somit negative Auswirkungen auf verschiedene Sektoren und den Wettbewerb in Deutschland.

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