CSRD: Ein umfangreiches Update für die Nachhaltigkeitsberichterstattung – Was Stadtwerke jetzt wissen sollten

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veröffentlicht am 1. Juni 2022

 

 

 

Nachhaltigkeit ist heutzutage in aller Munde. Was früher als „Nice-to-have” galt, ist inzwischen zu einem entscheidenden Wettbewerbskriterium in der Wirtschaft geworden. Davon sind auch kommunale Unternehmen nicht ausgenommen. Sie tragen Verantwortung für ihren gesellschaftlichen und ökologischen Fußabdruck und müssen transparent darüber berichten.


Mit zunehmender Relevanz von Nachhaltigkeitsaspekten im Unternehmenskontext, werden auch die Anforderungen an die Berichterstattung erhöht. Einen wichtigen Treiber stellt die Europäische Kommission dar, die Unternehmen zuletzt mit dem Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vor neue Herausforderungen stellt. 

 

Momentan wird die nachhaltige Berichterstattung über die Non-Financial-Reporting Directive (NFRD) geregelt, die in Deutschland durch das CSR-Richtlinienumsetzungsgesetz (CSR-RUG) Anwendung findet. Von vielen Unternehmen weitgehend unbemerkt, veröffentlichte die EU-Kommission jedoch im April 2021 einen Entwurf zur Überarbeitung der Richtlinie. Dieser zielt darauf ab, die Informationsinhalte mit einem europäisch-einheitlichen Standard zu harmonisieren, um Transparenz und Vergleichbarkeit sicherzustellen.

 

In den vergangenen Jahren zeigten sich einige Lücken in der Berichterstattungspraxis von Unternehmen. Mit der CSRD soll diesem Trend entgegengesteuert werden. Die  Nachhaltigkeitsberichterstattung soll zukünftig an Qualität und Standardisierung gewinnen. 

 

Wesentliche Neuerungen durch CSRD

Die Umsetzung der Richtlinie wird weitreichende Veränderungen mit sich bringen. Die EU-Kommission plant, den Kreis der Berichtspflichtigen zu erweitern. Somit müssen zukünftig alle großen haftungsbeschränkten Unternehmen – unabhängig davon, ob sie kapitalmarktorientiert sind oder nicht – Angaben zu Nachhaltigkeitsaspekten offenlegen. Nach § 267 Abs. 3 HGB gelten Unternehmen als groß, wenn sie 2 der 3 folgenden Kriterien überschreiten: eine Bilanzsumme von 20 Mio. Euro, Umsatzerlöse von 40 Mio. Euro und/oder mehr als 250 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt.

 

Allein in Deutschland wird sich der Anwenderkreis infolgedessen von derzeit schätzungsweise 500 auf rund 15.000 betroffene Unternehmen erweitern. Während bislang die meisten Stadt- und Gemeindewerke von der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgenommen waren, trifft die neue Regelung einige Versorgungsunternehmen.

 

Zum Zwecke der Integration der finanziellen und nichtfinanziellen Berichterstattung sollen Nachhaltigkeitsinformationen zukünftig zwingend im Lagebericht verortet werden. Bislang konnten die nichtfinanziellen Angaben als Teil des Geschäftsberichtes oder des Lageberichtes publiziert werden. Diese Wahlmöglichkeit entfällt nach Vorgaben des neuen Richtlinienentwurfs. Des Weiteren wird eine externe inhaltliche Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts mit „limited assurance“ (begrenzte Prüfungssicherheit) zur Pflicht.

 

Fest steht auch: Unternehmen, die zukünftig unter die CSRD fallen, sind dazu verpflichtet, Angaben zur Konformität ihrer Geschäftstätigkeiten mit der EU-Taxonomie offenzulegen.  Die Ablösung der NFRD durch die CSRD führt dementsprechend ebenso zu einer Erweiterung des Anwenderkreises derjenigen Unternehmen, die zur EU-Taxonomie1 berichten müssen.

 

Verbindlicher europäischer Gerichtsstandard (ESRS)

Auf internationaler Ebene gibt es bereits eine Vielzahl an Berichterstattungsstandards und Rahmenwerken. Dazu zählen die Global Reporting Initiative (GRI) und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK). Allerdings zielt die EU mit der Etablierung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) auf eine verbindliche europäische Lösung ab. Die ESRS werden derzeit noch von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG)  entwickelt. Erste Entwürfe liegen allerdings schon zu einzelnen Standards vor und können eingesehen werden. Neben Querschnitts- und sektorspezifischen Standards, liegt der Fokus auf den Themenbereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG). Zusätzlich umfassen die ESRS auch konzeptionelle Leitlinien, die unter anderem die doppelte Materialität beinhalten.

 

Die doppelte Wesentlichkeitsperspektive („double materiality“) stellt eine der bedeutsamsten Änderung dar. Demnach soll die Berichterstattung  einerseits die Wirkungen des Umfelds auf das Unternehmen („outside-in“), sowie andererseits die Auswirkungen des Unternehmens auf sein Umfeld („inside-out“) beinhalten. Sachverhalte sind demnach als wesentlich einzustufen, wenn sie entweder für den Unternehmenserfolg oder aus ökologischen bzw. sozialen Aspekten wesentlich sind.

 

Ambitionierter Zeitplan

Die Finalisierung und Verabschiedung der CSRD ist bis Juni 2022 geplant, die Umsetzung durch die EU-Mitgliedstaaten soll dementsprechend bereits Ende des Jahres erfolgen. In Kraft treten würde die Berichtspflicht für alle nichtfinanziellen Berichterstattungen, die nach dem 1.1.2024 veröffentlicht werden, sich also auf das Geschäftsjahr 2023 beziehen. Der Zeitplan der EU ist ambitioniert und verdeutlicht die Dringlichkeit der Thematik. Frühzeitiges Handeln lohnt sich also!

 

Fazit 

Ist die CSRD Herausforderung oder Chance? Ganz klar beides. Die Anforderungen an die Berichterstattung werden deutlich anspruchsvoller und umfangreicher. Unternehmen benötigen robuste und prüfbare Prozesse, um Nachhaltigkeitsinformationen zu erfassen. Wichtig ist, bereits jetzt geeignete Prozesse und Systeme zur Datenerfassung zu implementieren und entsprechende Ressourcen einzuplanen. 

 

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung dient jedoch nicht nur Kommunikationszwecken, sondern sollte vielmehr als Anlass genutzt werden, um Verbesserungsprozesse im Management zu initiieren. Eine transparente Datenerfassung und Risikoanalyse eröffnet schließlich die Möglichkeit, auf Veränderungen frühzeitig zu reagieren und das eigene Unternehmen krisenfest und wettbewerbsfähig zu machen.

 

Für Stadtwerke gilt es, sich bereits jetzt mit den bevorstehenden Änderungen auseinanderzusetzen und das Potenzial eines systematischen Nachhaltigkeitsmanagementansatzes zu identifizieren. Selbst wenn Sie nicht direkt von der Berichtspflicht betroffen sind, wirken sich die zunehmenden Transparenzanforderungen meist mittelbar auf das eigene Unternehmen aus. Neben der Politik gibt es noch viele weitere Treiber der Nachhaltigkeit – etwa Finanzmarkt, Kundinnen und Kunden, die eigenen Mitarbeitenden oder interessierte Bewerberinnen und Bewerber. Profitieren Sie vom steigenden Nachhaltigkeitsbewusstsein und positionieren Sie sich als zukunftsfähiges Unternehmen.

 

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Transformationsprozess hin zu einem nachhaltigen Unternehmen. Unsere Expertengruppe aus dem Sustainability Services- und Stadtwerke-Bereich steht Ihnen mit kompetenter Beratung zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach mit Ihrem Anliegen an!

 

 

 


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