Kompakt-Analyse Netzvermögen – Ein Instrument zur langfristigen Erlössicherung

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​veröffentlicht am 1. März 2018

 

Der Beginn der 3. Regulierungsperiode steht im Fokus der Novellierung der Anreizregulierungsverordnung (ARegV). So werden die Vorgaben zum Kapitalkostenabgleich ab 2018 (Gas) bzw. 2019 (Strom) erstmalig in der Praxis umgesetzt. Die oftmals praktizierte Strategie, Investitionen kurz vor dem Basisjahr vorzunehmen, hat sich somit überholt. Kapitalkostenaufschlag und Kapitalkostenabzug verlangen eine gezielte Steuerung der Investitionstätigkeit. Unsere Kompakt-Analyse Netzvermögen soll Ihr Unternehmen hierbei erfolgreich unterstützen!

 

Die Kostenprüfungen 2015/2016 standen – neben den sehr umfangreichen Datenerhebungen durch die Regulierungsbehörden – vor allem im Zeichen der Novellierung der ARegV. So war bereits absehbar, dass die Fokussierung der Investitionstätigkeit auf das Fotojahr als überholt angesehen werden kann. Was vormals als „optimal” galt, also die Schwerpunktsetzung der Investitionen im jeweiligen Basisjahr, muss nun auf den Prüfstand gestellt werden.

 

Im „alten” Regulierungsrahmen wurden Investitionen, die nach dem Basisjahr getätigt wurden, mitunter erst mit einem Zeitverzug von sieben Jahren in der Erlösobergrenze berücksichtigt („negativer Sockeleffekt”). Nunmehr wird Netzbetreibern über den Kapitalkostenaufschlag die Möglichkeit eröffnet, Investitionskosten (auch als Plankosten) jährlich erlösobergrenzenerhöhend zu beantragen. Somit wird der bisherige Zeitverzug vollständig beseitigt. Soweit die glänzende Seite der Medaille. Die Kehrseite stellt der Kapitalkostenabzug dar.

 

Dieser wiederum beseitigt den bisher möglichen „positiven Sockeleffekt”. So ergibt sich der Abzug aus dem Vergleich der Kapitalkosten des Betrachtungsjahres mit dem jeweiligen Basisjahr. Danach werden in den jeweiligen Betrachtungsjahren die gesunkenen Kapitalkosten von der Erlösobergrenze zum Abzug gebracht.

 

Was ist nun zu tun? Konnten sich Netzbetreiber in der Vergangenheit möglicherweise auf die „Trägheit” des fünfjährigen Kostenermittlungsturnus verlassen, gilt es zukünftig, das „beschleunigte System” aktiv zu steuern. Im Rahmen unserer Kompakt-Analyse Netzvermögen wird den Netzbetreibern ein Instrument zur Erlössicherung an die Hand gegeben. Damit soll es gelingen, mittelfristig die Kapitalkosten innerhalb der Erlösobergrenze transparent darzustellen und zu sichern. Unsere Kompakt-Analyse Netzvermögen verfolgt daher folgenden Aufbau:

 

Kapitalkostenabgleich

Abbildung 1: Kapitalkostenabgleich (schematische Darstellung)

 

Analyseschritt 1: Entwicklung Vermögenswerte

Analyse Vermögenswerte Abbildung 2: Analyse Vermögenswerte

So werden im ersten Analyseschritt die Vermögenswerte bis zum Ende der 5. Regulierungsperiode fortgeschrieben. Dadurch ist es möglich, nicht mehr kalkulationsrelevante Vermögensgegenstände zu identifizieren. Die Betrachtung über die 4. Regulierungsperiode hinaus ist ratsam, da mit Beginn der nachfolgenden Perioden die Verschonungsregelung voraussichtlich nicht mehr angewandt wird. Somit unterliegen auch die Investitionsjahre 2007 bis 2016 vollumfänglich dem Kapitalkostenabzug, was zu einer weiteren Reduzierung der Erlösobergrenze führt.

 

Die Auswertung des bestehenden Anlagenbestandes ist in der Abbildung 2 zu finden. Der so ermittelte Anlagenbestand bildet die Grundlage, um die kalkulatorischen Restwerte bzw. den Kapitalkostenabzug zu bestimmen. Für unseren Beispiel-Netzbetreiber haben wir unterstellt, dass Mitte der 1980er Jahre hohe Investitionen in Umspannanlagen getätigt wurden. Da deren Höhe deutlich über dem 30-jährigen Investitionsmittel liegt, stellt sich die Frage, wann und in welcher Höhe diese den Kapitalkostenabzug beeinflussen.

 

Analyseschritt 2: Ermittlung Kapitalkosten/ Investitionssteuerung

 Entwicklung Kapitalkosten

Abbildung 3: Analyse Entwicklung Kapitalkosten

Im zweiten Analyseschritt werden die jährlichen Kapitalkosten im Vergleich zu den jeweiligen Ansätzen im Basisjahr ermittelt. Die entsprechend negative Wirkung auf die Erlösobergrenze wird in Abbildung 3 aufgezeigt.

Es wird deutlich, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang die Erlösobergrenze reduziert wird. Gerade die recht hohen Investitionen der 1980er Jahre entfalten „ihre negative Wucht” in den Jahren 2019 auf 2020 und 2020 auf 2021. Im Betrachtungszeitraum zeigt sich, dass durch den Abzug die Kapitalkosten nahezu halbiert werden.

 

Aus den Hinweisen der ersten Analyseschritte gilt es nun ein entsprechend zielgerichtetes Investitionsverhalten abzuleiten und zu planen. Die identifizierten „Lücken” im Anlagevermögen sind durch eine strategische Investitionsplanung zu schließen. Hierbei können unterschiedliche Szenarien ermittelt werden. Denn nur so kann es gelingen, das Netzvermögen zu sichern bzw. sogar zu steigern, um nachhaltig stabile Gewinne in den Netzsparten zu erzielen. Wir unterstützen Ihr Unternehmen mit unserer Kompakt-Analyse Netzvermögen. Gerne beraten wir Sie bei der regulatorisch optimierten Investitionssteuerung.

Kontakt

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Jürgen Dobler

Diplom-Betriebswirt (FH), Steuerberater

Partner

+49 911 9193 3617

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