Die Technologiebewertung – Essentiell für Industrie 4.0

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Während Technologielösungen schon immer eine wichtige Rolle bei M&A-Aktivitäten gespielt haben, hat sich der Zugang zu innovativen Technologien durch die mit der COVID-19 Pandemie verbundenen Herausforderungen als auch durch die Disruption von Geschäftsmodellen zu einer absoluten Notwendigkeit entwickelt. Die starke Position des Tech-Sektors während der Pandemie hat zu einem Anstieg der M&A-Aktivitäten, höheren Bewertungen, historischen Hochständen der Venture-Capital-Finanzierung und zahlreichen Tech-Börsengängen seit der zweiten Hälfte des Jahres 2020 geführt.

Der nachfolgende Artikel stellt dem Leser die Möglichkeiten zur Bewertung von Technologien vor und beschreibt die wesentlichen Treiber der Technologiebewertung.

 

Welche Möglichkeiten gibt es für die Bewertung junger Technologien?

Der Wert einer Technologie leitet sich aus dem Nutzen ab, den dieser für den Eigentümer oder einen möglichen Erwerber stiftet. Die Bewertung kann dabei anhand von drei unterschiedlichen Methoden erfolgen:

  1. Diskontierung der zukünftig erwarteten Zahlungsströme der Technologie („kapitalwertorientiertes Verfahren”);
  2. Marktpreise vergleichbarer Technologien („marktpreisorientiertes Verfahren”);
  3. Reproduktionskosten der Technologie („kostenorientiertes Verfahren”).

Gerade für junge und innovative Technologien (bspw. Impfstoffentwicklung gegen COVID-19) lassen sich regelmäßig keine vergleichbaren Marktpreise ableiten. Aufgrund der schwierigen Abgrenzung zwischen nicht auf die direkte Vermarktung zielgerichteter Forschung und technologie-spezifischer Entwicklung lassen sich regelmäßig Reproduktionskosten schwer beziffern. Außerdem ließen die Reproduktionskosten Geschwindigkeitsvorteile, die durch den Zukauf erzielt werden können außen vor. Bei Erwerben junger und innovativer Technologien steht somit regelmäßig die Einzigartigkeit und der damit verbundene finanzielle zukünftige Nutzen im Vordergrund.

 

Wie funktioniert die Bewertung von Technologien?

Ausgangspunkt der Bewertung stellt ein an die Technologie angelehnter Business Plan dar. Dieser beinhaltet die aus der Technologie zukünftig zu erwartenden Zahlungsströme und ist somit als Erstes zu analysieren. Neben Markt & Wettbewerbsanalysen sollten auch Gespräche mit technischen Experten erfolgen, die insbesondere die Anwendungsgebiete als auch den vorliegenden Schutz durch bspw. Patenten beurteilen können.

Ein wichtiges Kriterium der Technologiebewertung ist zudem die erwartete Nutzungsdauer der Technologie und somit der zeitliche Horizont über den Zahlungsströme zu erwarten sind.

Hilfreich sind hierbei regelmäßig Überlegungen zum nachfolgenden Technologiezyklus:

 

 

 

 

Insbesondere ist zu würdigen, inwiefern ein möglicher Patentschutz den Wert der Technologie positiv oder negativ beeinflussen kann.

So ist abzuwägen, inwiefern die öffentliche Darlegung des Patents ein „Kopie” nach Ablauf des Patentschutzes ermöglicht und ggfs. ein lediglich intern dokumentiertes „Trade Secret” einen langfristigeren Schutz vor Wettbewerbern bietet.

 

Nach diesen Vorüberlegungen ist die Bewertungsmethodik zu wählen. In der Praxis wird regelmäßig zwischen den beiden nachfolgenden Methoden selektiert:

 

Es wird eine fiktive Lizenzrate für die Nutzung der Technologie unterstellt. Die Lizenzrate wird aus vergleichbaren Lizenzmodellen abgeleitet. Diese Lizenzrate wird dann auf die jeweiligen Planumsätze angewendet.

 

 

 

 

Es wird unterstellt, dass sich zwar die Technologie im Eigentum des Unternehmens befindet, sich jedoch ihr „wahrer Nutzen” erst im Verbund mit sonstigen Vermögenswerten (VW) eines Unternehmens entfaltet (bspw. Produktionsanlagen, Working Capital, Kundenstamm etc.). Dies wird durch den Abzug fiktiver Miete/Lizenzen für sonstige Vermögenswerte berücksichtigt.

 

 

Bei beiden Bewertungsmethoden erfolgt die Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme analog einer Unternehmensbewertung mit den gewichteten durchschnittlichen Gesamtkapitalkosten („WACC”). Ausgangsbasis dieser Überlegung ist, dass sich das Risiko der finanziellen Überschüsse der Technologie an dem operativen und finanziellen Risiko des Unternehmens orientiert, das die Technologie typischerweise nutzt und ein vergleichbares Geschäftsmodell in vergleichbaren Märkten verfolgt.


Wie wird in der Praxis bewertet?

In der Praxis ist beobachtbar, dass am häufigsten die Lizenzpreisanalogie eingesetzt wird.

Die Ermittlung der Lizenzraten gestaltet sich jedoch oft wie die berühmte „Suche nach der Nadel im Heuhaufen”. Die Höhe der vom Lizenznehmer zu leistenden Lizenzgebühr für eine Technologie ist oftmals ein individuelles Verhandlungsergebnis zwischen Lizenzgeber und -nehmer. Somit ist eine praktische Einschränkung dieser Methodik durch die Verfügbarkeit und Belastbarkeit marktüblicher und vergleichbarer Lizenzen gegeben.

Insbesondere die Vergleichbarkeit zwischen Referenztechnologie und zu bewertender Technologie erfordert in der Praxis eine genaue Analyse hinsichtlich folgender Kriterien:

  1. Gegenstand der Lizenzvereinbarung,
  2. Rechte der Vertragsparteien,
  3. Höhe der Lizenzrate,
  4. Bezugsbasis der Lizenzrate
  5. Zahlungsmodalitäten und
  6. Territorium und Exklusivität.

 

Fazit

Während Technologielösungen schon immer eine wichtige Rolle bei M&A-Aktivitäten gespielt haben, hat sich die Technologie durch die mit der COVID-19 Pandemie verbundenen Herausforderungen als auch durch die Disruption von Geschäftsmodellen zu einer absoluten Notwendigkeit entwickelt. Die Technologiebewertung erfordert stets eine detaillierte Analyse des erwarteten zukünftigen finanziellen Nutzens der Anwendung. Eine fundierte Einschätzung zu zukünftigen Anwendungsmöglichkeiten der Technologie ist unumgänglich.
 

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