Editorial (Ausgabe 12/2012)

PrintMailRate-it
Liebe Leserin, lieber Leser, 
 
zum Jahresende entwickelt der Gesetzgeber nun schon seit Jahren besonderen Eifer. Immer wieder werden dann Unternehmen wie Privatpersonen mit Regelungen konfrontiert, die im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat in die Gesetzesvorlage aufgenommen werden. Hoch problematisch wird es, wenn diese rückwirkend gelten sollen. Denn wie soll man sich auf Gesetzesänderungen einstellen können, die man gar nicht kommen sehen konnte? 
 
Das Bundesverfassungsgericht hat nun klargestellt, dass für Bürger wie Unternehmen Vertrauensschutz gilt. Dies schließt eine Rückwirkung für den Zeitraum vor der Einbringung eines Gesetzes oder der Aufnahme einer Regelung in einen Gesetzesvorschlag aus. Hintergrund der Entscheidung ist eine Klage gegen die rückwirkende Geltung einer Vorschrift des Gewerbesteuergesetzes. Die Regelung war im Dezember 2001 im Vermittlungsausschuss beschlossen worden, sollte aber für das gesamte Jahr 2001 gelten. Die Karlsruher Richter werteten das Vorgehen als nicht zu rechtfertigenden Eingriff in den Vertrauensschutz. Schon vor zwei Jahren hatte das Bundeserfassungsgericht mehrere rückwirkende Regelungen des Steuerentlastungsgesetzes von 1999 mit einer ähnlichen Begründung kassiert. 
 
Dies ist eine wichtige und sehr gute Entscheidung. Dass Gesetzgebungsverfahren bis ans Jahresende hinausgezögert werden, ist schon ärgerlich genug. Im Dezember die Besteuerung des gesamten Jahres auf den Kopf zu stellen, ist dagegen untragbar. Unternehmen und Bürger müssen sich sicher sein können, welche Steuergesetze gelten, wenn Sie mit Rücksicht darauf handeln. Der Vertrauensschutz ist im Grundgesetz verankert und darf nicht ständig gebrochen werden. Die Bundesregierung muss die Entscheidung schon im Jahressteuergesetz 2013 beachten.
 
Ich möchte mich im Namen aller Partner und Mitarbeiter ganz herzlich bei Ihnen für Ihr Vertrauen bedanken. An der Stelle von Weihnachtskarten werden wir in diesem Jahr über unsere Rödl-Mitarbeiter-Stiftung für Kinderhilfe ein Projekt der Tabaluga Kinderstiftung unterstützen.
 
Ich wünsche Ihnen frohe Festtage und von Herzen alles Gute im Neuen Jahr!

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Prof. Dr. Christian Rödl, LL.M. (Columbia University, New York)

Rechtsanwalt, Steuerberater

Geschäftsführender Partner

+49 911 9193 1000

Anfrage senden

Profil

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu