Kurzmitteilungen Wirtschaft (Ausgabe 02/2013)

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BStBK zum Ausweis passiver latenter Steuern als Rückstellungen in der Handelsbilanz

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat am 12. Oktober 2012 auf ihrer Internetseite eine Verlautbarung zum Ausweis passiver latenter Steuern als Rückstellungen in der Handelsbilanz veröffentlicht. Demnach ist eine Rückstellung nur dann zu bilden, wenn die Differenz in der Steuerbilanz auf einer ausdrücklich gewährten Steuerstundung beruht. Darüber hinaus verneint die BStBK die Möglichkeit einer Verrechnung mit aktiven latenten Steuern und lehnt einen Verzicht auf die Abzinsung nach § 253 Abs. 2 HGB ab.
 

Keine Sperrfrist-Möglichkeit mehr bei Bundesanzeiger

Der Bundesanzeiger bietet seit dem 27. Oktober 2012 nicht mehr die Option an, bei der Auftragsübermittlung eine Sperrfrist für die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen anzugeben. Diese Möglichkeit verstoße gegen § 325 Abs. 1 S. 2 HGB, wonach der Jahresabschluss unverzüglich einzureichen ist. Für alle vor dem genannten Termin eingereichten Jahresabschlüsse bleiben die bereits gesetzten Fristen für die Veröffentlichung erhalten. Die  Wirtschaftsprüferkammer hat sich in einem Schreiben vom 27. November 2012 an den Bundesanzeiger Verlag gegen die Abschaffung der Sperrfrist ausgesprochen. Diese führe bei allen Beteiligten zu einem unnötig gehäuften Arbeitsanfall zum jeweiligen Ablauf der Offenlegungsfrist hin. Die WPK bittet daher um eine erneute Würdigung der Entscheidung. 
 

Gesetz zur Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften (MicroBilG) verabschiedet

Am 29. November 2012 hat der Bundestag das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) beschlossen. Die Neuregelungen gelten für alle Geschäftsjahre, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt. Zukünftig kann somit unter bestimmten Voraussetzungen auf die Erstellung eines Anhangs verzichtet und die Darstellungstiefe in Bilanz und GuV reduziert werden. Außerdem müssen Kleinstunternehmen den Jahresabschluss nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlichen, sondern nur hinterlegen, wo er auf Anfrage Dritten kostenpflichtig zur Verfügung gestellt wird. 
  
Kontakt: andreas.schmid@roedl.de 

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