Editorial (Ausgabe 03/2013)

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Für die meisten Aktiengesellschaften ist es völlig normal, dass sich Mitarbeiter und Führungskräfte am Unternehmen beteiligen. Schließlich hat jeder Angestellte die Möglichkeit, Aktien des Unternehmens zu erwerben. Damit profitiert er vom wirtschaftlichen Erfolg seines Arbeitgebers, muss aber auch die Wertverluste bei einer negativen Entwicklung des Aktienkurses tragen.
 
Gewährt ein Unternehmen allerdings seiner Belegschaft Mitarbeiteraktien, gelten diese als Lohn und müssen als geldwerter Vorteil grundsätzlich sofort versteuert werden. Das Unternehmen hat auf den Betrag zudem  Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Bei der Gewährung von Aktienoptionen und bei anderen intelligenten Gestaltungen wird dagegen erst besteuert, wenn die Option ausgeübt oder verwertet wird. Auch hierbei ist die Sozialversicherung zu beachten. Hinzu kommt bei der Veräußerung die Abgeltungsteuer auf den Gewinn. Bei nicht börsennotierten Familienunternehmen sind Beteiligungen eine ideale Möglichkeit, Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden und – beispielsweise an der Stelle von Lohnerhöhungen - am Erfolg teilhaben zu lassen. Bisher liegt der Anteil an Unternehmen, die auf Mitarbeiterbeteiligungen setzen, aber noch unter einem Prozent.
 
Dabei liegen die Vorteile auf der Hand: Das Unternehmen erschließt neue Finanzierungsquellen, verbessert das Rating und kann seine Steuerlast senken. Die Beteiligung kann auch als Baustein einer betrieblichen Altersvorsorge dienen. Trotzdem sehen viele Mittelständler das Risiko, unternehmerische Freiheiten einzubüßen. Denn wer beteiligt ist, fordert in der Regel auch Mitspracherechte ein.
 
Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass die Beteiligung der Mitarbeiter einen Motivationsschub auslösen kann. Da es keinen klaren rechtlichen Rahmen gibt, sind die Gestaltungsmöglichkeiten groß – für jedes Unternehmen kann ein maßgeschneidertes Beteiligungsmodell geschaffen werden. Sogar staatliche Fördergelder und Steuervergünstigungen sind möglich. Unter dem Strich überwiegen die Vorteile, daher sollte angesichts des wachsenden Fachkräftemangels jeder Unternehmer prüfen, diesen Weg einzuschlagen.

 

Ihr Prof. Dr. Christian Rödl
Geschäftsführender Partner

 

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Prof. Dr. Christian Rödl, LL.M. (Columbia University, New York)

Rechtsanwalt, Steuerberater

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