Kurzmitteilung Wirtschaft

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EU-Parlament billigt neue Bilanz- und Transparenzrichtlinien

 
Das EU-Parlament hat die Änderungen der Bilanz- und Transparenzrichtlinien gebilligt. Die bisherigen Bilanzrichtlinien (Vierte und Siebte Richtlinien) sollen zusammengefasst, Mitgliedstaatenwahlrechte reduziert und die Rechnungslegung insbesondere für kleine Kapitalgesellschaften vereinfacht werden. Dabei sollen die Größenklassen tendenziell ausgeweitet werden. Die in Deutschland bereits jetzt vorgesehene verpflichtende Prüfung des Lageberichts ist nun für ganz Europa vorgesehen. Eine weitere zentrale Neuerung stellt das sog. country-by-country-Reporting dar. Demnach sollen Unternehmen des Rohstoffsektors künftig Zahlungen an Drittstaaten transparenter darstellen: Große Kapitalgesellschaften und Unternehmen von öffentlichem Interesse sollen länder- und projektspezifisch die wesentlichen Zahlungen an staatliche Stellen angeben, wenn sie in der mineralgewinnenden Industrie oder auf dem Gebiet des Holzeinschlags in Primärwäldern tätig sind. Diese Angaben sind allerdings nicht Teil des Jahresabschlusses und unterliegen somit nicht der Prüfung durch den Abschlussprüfer. Für die Anwendung in Deutschland bedarf die Richtlinie noch der Umsetzung durch den nationalen Gesetzgeber.
 

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