Änderungsvorschläge zum IFRS für KMU veröffentlicht

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  • Das IASB hat einen Entwurf mit begrenzten Änderungsvorschlägen am IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) veröffentlicht.
  • Für deutsche Unternehmen bleibt der Standard aufgrund der fehlenden Möglichkeit einer befreienden Anwendung weiterhin wenig attraktiv.
Von Fabian Raum und Christian Landgraf, Rödl & Partner Nürnberg
 
Nicht nur große Konzerne, sondern auch kleinere mittelständische Unternehmensgruppen betreiben ihr Geschäft heute regelmäßig grenzüberschreitend. In der Folge steigt gerade für diese Unternehmen der Bedarf für eine international vergleichbare Rechnungslegung. Das International Accounting Standard Board (IASB) hat vor vier Jahren mit der Veröffentlichung des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) auf diese Entwicklung reagiert. Während in Deutschland börsennotierte Unternehmen die Full IFRS zwingend anwenden müssen, besteht für den IFRS für KMU weder eine Pflicht noch die Möglichkeit zur freiwilligen befreienden Anwendung. 
 
Nach einer turnusmäßigen Überprüfung hat das IASB nun erstmals Vorschläge zur Änderung des Standards veröffentlicht. Hierzu waren im Vorfeld zahlreiche Stellungnahmen aus der Praxis ausgewertet worden. Die Änderungsvorschläge betreffen vor allem:
  • Ansatz und Bewertung latenter Steuern
  • Einarbeitung von Regelungen neuer und geänderter Full IFRS
  • Klarstellungen und Erläuterungen bereits bestehender Regelungen
  • Unterstützende Leitlinien 
     
  • Am umfassendsten sollen Ansatz und Bewertung latenter Steuern geändert werden. Es ist geplant, die entsprechenden Regelungen an die aktuellen Vorschriften der Full IFRS anzugleichen. Insbesondere sollen zukünftig keine latenten Steuern angesetzt werden, die aus erfolgsneutralen Anschaffungsvorgängen resultieren und nicht mit Unternehmenserwerben zusammenhängen (sogenannte initial recognition exemption). 
     
    Die übrigen Vorschläge enthalten nur geringfügige Änderungen. So sollen künftig bestimmte Erleichterungen gelten, um unverhältnismäßig hohe Kosten oder Aufwand – z.B. bei der Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten – zu vermeiden. Daneben beseitigen die Änderungen zahlreiche bisher bestehende Unklarheiten und Inkonsistenzen innerhalb des Standards. Durch die zusätzliche Aufnahme unterstützender Leitlinien (z.B. zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital) soll darüber hinaus die Anwendung des IFRS für KMU weiter vereinfacht werden. 
     
    Insgesamt zeigt sich, dass das IASB in dem veröffentlichten Entwurf bewusst auf größere Anpassungen verzichtet hat. Der IFRS für KMU soll sich damit als stabiles Regelwerk international etablieren. Gleichwohl bleibt der Standard für deutsche Unternehmen wenig attraktiv, solange international tätige Familienunternehmen keine Möglichkeit zu einer befreienden Anwendung des IFRS für KMU haben. Mögliche Vorteile einer international vergleichbaren Bilanzierung – z.B. bei der Erschließung neuer Finanzierungsquellen – treten bis dahin in den Hintergrund. 

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Christian Landgraf

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, CPA (U.S.)

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