Kurzmitteilung Steuern

PrintMailRate-it

Kurzmitteilung Ertragsteuerrecht

Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen

Der BFH hat bereits im Jahr 1999 entschieden, dass von den Beteiligungsverhältnissen einer Kapitalgesellschaft abweichende (inkongruente) Gewinnausschüttungen steuerrechtlich anzuerkennen seien und keinen Gestaltungsmissbrauch darstellen würden. Mit aktuellem Schreiben vom 17. Dezember 2013 folgt nun die Finanzverwaltung dieser Auffassung und erkennt solche inkongruenten Gewinnausschüttungen auch steuerlich an, soweit diese zivilrechtlich wirksam vereinbart werden. Allerdings kann eine solche Gewinnausschüttung nach Auffassung der Finanzverwaltung in den Fällen eine unangemessene Gestaltung darstellen, in denen die Gewinnverteilungsabrede nur kurzzeitig gilt oder wiederholt geändert wird.
 

 Aus dem Newsletter

Deutschland Weltweit Search Menu