Hedge Accounting nach IFRS – wohin geht die Reise?

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Schnell gelesen:

  • Das IASB hat im November 2013 Neuregelungen zum Hedge Accounting veröffentlicht.
  • Ziel des neuen Standards ist eine engere Verzahnung des Hedge Accounting mit dem Risikomanagement.
  • IFRS-Anwender können deshalb künftig auf einen geringeren Aufwand bei der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen hoffen.
Von Fabian Raum und Christian Landgraf, Rödl & Partner Nürnberg
 
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat im November 2013 die endgültige Fassung der Neuregelungen zum Hedge Accounting nach IFRS 9 veröffentlicht. Diese sehen im Vergleich zu den bestehenden Vorschriften mehrere Erleichterungen vor. Gleichzeitig kommt das IASB Forderungen aus der Praxis nach einem erweiterten Anwendungsbereich nach.
 
Ziel des neuen Standards ist eine engere Verzahnung des Hedge Accounting mit dem Risikomanagement des bilanzierenden Unternehmens. Zu diesem Zweck wurden zahlreiche Regelungen des derzeit noch geltenden IAS 39 zugunsten eines prinzipienbasierten Ansatzes aufgegeben. So können nach IFRS 9 einzelne Risikokomponenten auch dann in das Hedge Accounting einbezogen werden, wenn sie sich auf nichtfinanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beziehen. Voraussetzung ist, dass die Risikokomponente getrennt identifizierbar und verlässlich bewertbar ist. Von dieser Ausweitung des Anwendungsbereichs dürften vor allem Unternehmen profitieren, die Preisrisiken bei Rohstoffen hedgen möchten. Beispielsweise werden häufig Preisformeln vereinbart, nach denen der in einem zu beschaffenden Gut enthaltene Anteil eines bestimmten Rohstoffs (z. B. Kupfer) an dessen Marktpreis gekoppelt wird. Wird diese Rohstoffkomponente mit einem entsprechenden Derivat abgesichert, kann sie künftig als separates Grundgeschäft in einer Sicherungsbeziehung designiert werden.
 
Als weitere Neuerung wurde in IFRS 9 der Umfang der erforderlichen Effektivitätsmessungen für die jeweiligen Sicherungsbeziehungen reduziert. Anders als nach IAS 39 ist künftig kein Effektivitätstest mehr notwendig, mit dem die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung in der Vergangenheit rechnerisch nachzuweisen ist. Die starren Effektivitätsgrenzen von 80 Prozent bzw. 125 Prozent werden abgeschafft. Stattdessen ist ausschließlich prospektiv zu beurteilen, ob eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft vorliegt. Sofern die wesentlichen Parameter von Grund- und Sicherungsgeschäft übereinstimmen (sogenannte critical terms match), ist also kein rechnerischer Nachweis mehr notwendig. IFRS 9 nähert sich somit spürbar auch den HGB-Vorschriften zum Hedge Accounting an.
 
Der nun veröffentlichte Standard umfasst ausschließlich die Vorschriften zum allgemeinen Hedge Accounting. Die vor allem für Kreditinstitute relevanten Regelungen zum Macro Hedge Accounting (dynamische Portfolio-Absicherungen) werden in einem separaten Projekt überarbeitet. So lange dürfen wahlweise weiterhin die Regelungen zum Hedge Accounting nach IAS 39 angewendet werden.
 
Der Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 9 wurde durch das IASB vorerst offengelassen. Für IFRS-Anwender aus der EU ist zu beachten, dass eine Anwendung erst nach erfolgter Übernahme in EU-Recht möglich ist. Der Zeitpunkt hierfür ist aktuell noch nicht abschätzbar.

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Christian Landgraf

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, CPA (U.S.)

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