Kurzmitteilung Wirtschaft

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Empfehlungen des DRSC zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie

Die im Juni letzten Jahres verabschiedete EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (siehe Mandantenbrief 07-08/2013) muss vom Gesetzgeber bis zum 20. Juli 2015 umgesetzt werden. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 11. Februar 2014 Empfehlungen zur Transformation der einzelnen Vorschriften der Richtlinie in das HGB sowie Themenvorschläge zur Fortentwicklung des HGB und des AktG jenseits der notwendigen Umsetzung dieser Richtlinie an das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz übermittelt. Diese können unter http://www.drsc.de/docs/press_releases/2014/140211_DRSC_Empfehlungen_HGB-Reform.pdf abgerufen werden.
 

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