Kurzmitteilungen Recht

PrintMailRate-it

Inlandsumsätze im Sinne der Zusammenschlusskontrolle gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB a.F.

von Alexander Saueracker
 
Der BGH (Beschluss vom 21. Januar 2014 – KVR 38 / 13) hat entschieden, dass Umsätze aus Warenlieferungen, die absprachegemäß direkt an einen Standort im Inland erfolgen, als Inlandsumsätze im Sinne der Zusammenschlusskontrolle gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB a.F. zu qualifizieren sind. Das gilt auch dann, wenn die Entscheidung über den Lieferauftrag von einer im Ausland ansässigen Einkaufsorganisation eines multinationalen Unternehmens getroffen wird. Dies gilt für alle Altfälle, die noch der Geltung des § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB a.F. unterfallen und soll einer Umgehung der Vorschrift entgegenwirken.
 
 

Auslandsbeurkundung auch nach MoMiG zulässig bei Gleichwertigkeit

Der BGH (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2013 – II ZB 6 / 13) hat entschieden, dass das Registergericht eine zum Handelsregister eingereichte Gesellschafterliste nicht schon deshalb zurückweisen darf, weil sie von einem Notar mit Sitz in Basel / Schweiz eingereicht worden ist. Eine nach dem GmbHG erforderliche Beurkundung kann auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) durch einen ausländischen Notar vorgenommen werden, sofern die ausländische Beurkundung der deutschen gleichwertig ist (Fortführung von BGH, Beschluss vom 16. Februar 1981 II ZB 8 / 80, BGHZ 80, 76).
 

Aus dem Newsletter

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu